Drucksache - 0818/XIX  

 
 
Betreff: Entwurf des Bezirkshaushaltsplans 2014/2015
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.09.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin (Sondersitzung) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschlussentwurf_Gesamt_Hhpl_1415_TempSchbg

Das Bezirksamt Tempelhof – Schöneberg von Berlin bittet zu beschließen:

Das Bezirksamt Tempelhof – Schöneberg von Berlin bittet zu beschließen:

 

Der Bezirkshaushaltsplan wird für das

 

a)      Haushaltsjahr 2014 mit

Einnahmen in Höhe von                                                                      660.004.300              €,

Ausgaben in Höhe von                                                                                    660.004.300 €

und

Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von                                8.220.000 €

 

sowie

 

b)      Haushaltsjahr 2015 mit

Einnahmen in Höhe von                                                                      667.430.900 €,

Ausgaben in Höhe von                                                                                    667.430.900 €

und

Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von                               7.190.000 €

 

festgestellt.

 

 

Begründung:

 

Nach Artikel 72 der Verfassung von Berlin ( VvB ) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) beschließt die Bezirksverordnetenversammlung den Bezirkshaushaltsplan.

 

Gemäß Artikel 85 Abs. 2 VvB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BezVG werden den Bezirken für die Bezirkshaushaltspläne Globalsummen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewiesen. Abweichend von den Vorschriften zu § 26a der Landeshaushaltsordnung (LHO) besteht die Globalsumme aus dem Produktsummenbudget ( PSB ) mit den Teilplafonds Personal, Transfers und sonstige Sachausgaben sowie der Einnahmevorgabe und dem Wertausgleich. Zusätzlich erhält der Bezirk eine Zuweisung für die Transferausgaben außerhalb des PSB sowie die Zuweisung für Investitionen (BVV-Beschluss über die I-Planung 2013-2017 am 27.2.2013). Wie in den Vorjahren wird die auf Basis von Daten der Kosten- und Leistungsrechung vom Senat festgesetzte Zuweisung an die Bezirke ( Bezirksplafonds ) auf die einzelnen Bereiche aufgeteilt. Die Verwaltung hat auf dieser Grundlage einen Haushaltsplanentwurf aufzustellen, der weiterhin nach Einzelplänen, Kapiteln und Titeln gegliedert ist.

Mit dem 8. Änderungsgesetz zum Bezirksverwaltungsgesetz hat der Gesetzgeber für die Bezirksverwaltungen eine einheitlich neue Ämterstruktur vorgegeben. Diese hat unmittelbare Auswirkungen auch auf die durch rechtliche Rahmenvorgaben (HGrG, LHO) bestimmte Grobgliederung der Bezirkshaushaltspläne. In diesem Zusammenhang wurde eine neue Kapitelstruktur festgelegt, die mit dem Haushaltsplan 2014/2015 erstmals umgesetzt wird.

 

Erneut ist vom Senat beschlossen worden, einen Doppelhaushalt für die Jahre 2014 und 2015 aufzustellen. Um negative Auswirkungen für das Planjahr 2015 zu vermeiden, soweit landesweit kein Nachtragshaushaltsplan für 2015 aufgestellt werden sollte bzw. die zeitlichen Abläufe eine Einbindung der Bezirke in dieses Verfahren nicht ermöglichen sollten, muss auch der Bezirksplan für das Planjahr 2015 titelkonkret erstellt werden.

 

Die tatsächlichen Werte für das Planjahr 2015 sind vom Ergebnis der Daten der Kosten – und Leistungsrechnung 2013 aller Bezirke abhängig und werden frühestens im Juni 2014 vorliegen.

 

Über das weitergehende Verfahren, Veränderungen im Rahmen der Nachschau bzw. durch Beschluss des Abgeordnetenhauses wird das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung zeitnah unterrichten.

 

Die Höhe der Zuweisung beträgt zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage im Haushaltsjahr 2014:

a)              Produktsummenbudget ( PSB )                                                        421.174.000

              Transferausgaben ( Z - Teil außerhalb des PSB )              204.690.000

              Vertikaler Wertausgleich                                                                             837.000

              abzügl. Einnahmevorgabe                                                                      -122.784.000 €

und

b)              Teilsumme Investitionen                                                                           7.128.000 €.

 

Die Höhe der Zuweisung beträgt zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage im Haushaltsjahr 2015:

a)              Produktsummenbudget ( PSB )                                                        427.946.000 €

              Transferausgaben ( Z – Teil außerhalb des PSB )              210.067.000 €

              Vertikaler Wertausgleich                                                                              837.000 €

abzügl. Einnahmevorgabe                                                                      -126.906.000 €

und

b)              Teilsumme Investitionen                                                                         14.528.000 €.

 

Die genannten Zahlenwerte sind jeweils im Vergleich zum Vorjahr nur bedingt aussagekräftig. Für weite Bereiche der Bezirksverwaltung spiegeln sie das Ergebnis der Kosten – und Leistungsrechnung im bezirksweiten Vergleich wieder. Dabei haben sich für jede Abteilung und Organisationseinheit auch Budgetverschlechterungen ergeben, die in ihren Auswirkungen auch individuell getragen werden müssen.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) hat erneut von der rechtlichen Möglichkeit des § 26 a LHO Gebrauch gemacht und Leitlinien z.B. für die Veranschlagung bei der baulichen Unterhaltung Hoch, Tief, Ausbildungsmittel sowie Lehr – und Lernmitteln festgelegt. Vergleichbares gilt für einen Teil der Transferausgaben. Hier werden zwar keine konkreten Leitlinien gesetzt, aber Mindestveranschlagungen vorgegeben. Die Einhaltung wird in einer von der SenFin durchgeführten Nachschau geprüft und gegenüber dem Abgeordnetenhaus dargelegt, ob die Bezirke die Transferausgaben auch sachgerecht veranschlagt haben. Die SenFin hat außerdem vorgegeben, dass Stellen mit Wegfallvermerk mit vollen Ansätzen im Kapitel 3390 aus Gründen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit zu veranschlagen sind, da eine weitere Finanzierung des Personals bis zur dauerhaften Unterbringung in finanzierte Aufgabengebiete im Land Berlin aus dem Bezirkshaushalt zu erfolgen hat. In gleicher Höhe ist eine Pauschale Minderausgabe einzustellen.

 

Die Regierungsfraktionen im Abgeordnetenhaus haben sich bezüglich der Zuweisungen für die Bezirke zum Doppelhaushalt 2014/ 2015 auf folgendes verständigt, wobei eine Beschlussfassung bisher nicht erfolgt ist:

1. die Sonderprogramme für Schulen und Straßen werden aus der Verantwortung der Bezirke genommen und in aufgestockter Höhe als Landesprogramme fortgeführt. Im Ergebnis können die Bezirke die Mindestveranschlagung Bauen um 57 Mio. Euro senken (25 Mio. Euro Straßen, 32 Mio. Euro Schulen).

2. die Globalsumme bleibt unverändert. Dies bedeutet, dass die 28,5 Mio Euro Zuweisung für die Sonderprogramme Schulen (16 Mio. Euro) und Straßen (12,5 Mio Euro) für die Haushaltsplanaufstellung zur Verfügung stehen.

3. die Bezirke können eine pauschale Mehreinnahmeerwartung in Höhe von 25 Mio. Euro einstellen.

 

Aus der Verabredung ergeben sich für den Bezirk zusätzlich verplanbare Mittel in Höhe von rd. 7,2 Mio Euro. Die Summe errechnet sich wie folgt:

Im Haushaltsplanentwurf 2014/2015 wurde die Mindestveranschlagung im Bezirk in Höhe von 3,051 Mio € für den Hochbau und 2,028 Mio € für den Tiefbau – in Summe 5,079 Mio € abgesenkt und zusätzlich eine pauschale Mehreinnahme in Höhe von 2,18 Mio € - ( Bezirksanteil an 25 Mio. Euro) eingestellt.

 

Für die Erstellung des Entwurfs Teilplan 2014 bestand die Möglichkeit, durch Mittel aus dem Jahresüberschuss 2012 das von der SenFin zugewiesene Budget zusätzlich um rd. 12 Mio Euro zu erhöhen. Da das Jahresergebnis 2013 noch nicht feststeht, war für den Teilplan 2015 nur ein Merkansatz in Höhe von 1.000 Euro zulässig.

 

Die Möglichkeit des Ausgleichs durch Pauschale Minderausgaben - einschließlich der Veranschlagung zur Finanzierung der KW-Vermerke - ist formal auf einen Wert von 1 % der Ausgaben der Ansätze bei den Hauptgruppen 4, 5, 6 und 9 begrenzt. Für das Haushaltsjahr 2014 liegt das Gesamtvolumen der Pauschalen Minderausgaben innerhalb dieser Optionsgrenze. In 2015 wird diese Grenze weit überschritten und im Rahmen der Nachschau von der SenFin beanstandet werden.

Veranschlagte Pauschale Minderausgaben – auch innerhalb der zulässigen Bandbreite - zwingen zu einer Entscheidung in der jeweiligen Haushaltswirtschaft, wie die veranschlagten Überschreitungen der Zuweisung durch Sperren bei den Ausgaben oder Erhöhung der Einnahmen ausgeglichen werden können. Dabei sind alle Einnahme- und Ausgabebereiche gleichermaßen in die Überlegungen mit einzubeziehen.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen