Drucksache - 0698/XIX  

 
 
Betreff: Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer für die bei den Amtsgerichten gem. § 40 Abs. 2 Gerichtverfassungsgesetz (GVG) zu bildenden Ausschüsse
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherinBezirksverordnetenvorsteherin
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:Vorlage der BV-VorsteherinVorlage der BV-Vorsteherin
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.04.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage der Vorsteherin

Gemäß § 40 Abs

Gemäß § 40 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bestehen die bei den Amtsgerichten zu bildenden Ausschüsse, denen die Entscheidung über die Einsprüche gegen die Vorschlagslisten und die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014-2018 obliegt, u. a. aus 7 Vertrauenspersonen als Beisitzer.

Die Vertrauenspersonen werden gem. § 40 Abs. 3 Satz 1 GVG aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks von der Bezirksverordnetenversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt.

Von den Fraktionen der CDU, SPD, B‘90/Grüne und der PIRATEN sind die nachgenannten sieben Vertrauenspersonen vorgeschlagen worden:

 

Frau Monika Waldt

Herr Christian Zander

Frau Bettina Cain

Herr Rüdiger Lautmann

Herr Christian Sandau

Herr Moritz Heydt

 

 

Andreas Raphael Nürnberger

 

Es wird gebeten, die Vorgeschlagenen für den Schöffenwahlausschuss zu wählen.

 
 

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