Drucksache - 0698/XIX
Gemäß § 40 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bestehen die bei den Amtsgerichten zu bildenden Ausschüsse, denen die Entscheidung über die Einsprüche gegen die Vorschlagslisten und die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014-2018 obliegt, u. a. aus 7 Vertrauenspersonen als Beisitzer. Die Vertrauenspersonen werden gem. § 40 Abs. 3 Satz 1 GVG aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks von der Bezirksverordnetenversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt. Von den Fraktionen der CDU, SPD, B‘90/Grüne und der PIRATEN sind die nachgenannten sieben Vertrauenspersonen vorgeschlagen worden:
Frau Monika Waldt Herr Christian Zander Frau Bettina Cain Herr Rüdiger Lautmann Herr Christian Sandau Herr Moritz Heydt
Andreas Raphael Nürnberger
Es wird gebeten, die Vorgeschlagenen für den Schöffenwahlausschuss zu wählen. |
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