Drucksache - 0570/XIX  

 
 
Betreff: Aufstellung des Entwurfes der Landesinvestitionsplanung 2013 bis 2017
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Kaddatz, JuttaSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.02.2013 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
06.03.2013 
19. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Schule Entscheidung
05.03.2013 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
23.04.2013 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule 12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility-Management zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Ausschuss für Facility Management Beratung
23.04.2013 
12. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management 13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt

Da der Text dem Büro der BVV nicht in elektronischer Form vorlag, entnehmen Sie den Inhalt die Mitteilung zur Kenntnisnahme bitte der beigefügten Anlage

 

Aufstellung des Entwurfes

der Landesinvestitionsplanung 2013 bis 2017

 

hier:              Antrag der Aufnahme in die überbezirkliche Dringlichkeitsliste der Landesinvestitionen für die Baumaßnahme „Behinderten- und denkmalgerechte Sanierung der Luise-Henriette-Schule (07Y05), Germaniastr. 4 – 6, 12099 Berlin“.

 

 

Begründung:

 

Aufgrund eines weiträumigen Schimmelbefalles des Holztragwerkes ist die Inangriff-

nahme einer grundlegenden Sanierung zwingend erforderlich, um den Schulbetrieb

zu gewährleisten.

 

Mit der Sanierung einschließlich der damit einhergehenden Umbaumaßnahme wer-

den die aktuellen pädagogischen Standards für ein vierzügiges Gymnasium realisiert

entsprechend den Vorgaben der zuständigen Senatsfachverwaltung.

 

 

 

Fachlicher Bedarf:

Die Luise-Henriette-Schule ist auf der Grundlage des Schulentwicklungsplanes 2010 (SEP 2010) ein gesicherter Schulstandort.

 

Die Luise-Henriette-Oberschule ist aufgrund ihres pädagogischen Profils seit Jahren ein übernachgefragter gymnasialer Schulstandort in Tempelhof-Schöneberg und damit ein unverzichtbarer Bestandteil des bezirklichen Schulnetzes. Im Ortsteil Tempelhof bietet sie als einziges Gymnasium Französisch als erste Fremdsprache (Sprachenfolge F/E) an, damit ist sie für Schülerinnen und Schüler der Sek I, die im südlichen Bereich des Bezirkes wohnen, im Rahmen der geltenden Aufnahmeregelungen noch erreichbar.

 

Das Schulprofil weist neben der Sprachenfolge und der durch die Senatsverwaltung für Bildung hierfür ausgesprochenen Standortgarantie folgende Besonderheiten auf, die für Berlin als herausragend gelten dürften:

 

 

 

 

 

 

Schwerpunkt Wirtschaft

Fächerübergreifender Unterrichtsschwerpunkt in Geschichte, Politikwissenschaften und Geografie

 

AG Wirtschaft seit 2003

Enge Kooperation mit dem Institut der Deutschen Wirtschaft, u.a. Landessieger 2009 Schülerfirma BeLightning im Rahmen des Wettbewerbs „Junior“ des Institutes der Deutschen Wirtschaft in Köln.

 

Kontakte und Kooperationen mit Handelsblatt, Boston Consult, Deutsche Bahn, EON, Oracle, Uni Saarbrücken, Gilette

 

Teilnahme an diversen Projekten, u.a. „business at school“

 

Über das oben Genannte hinaus gibt es ein umfangreiches Angebot an Arbeitsgemeinschaften in den Bereichen Naturwissenschaften, Musik, Kunst und Sport sowie eine von der Schule initiierte und selbst betriebene Bienenzucht.

 

 

Baulich-räumliche Anforderungen:

 

Im Rahmen einer Einpassplanung hat die SE Facility Management nachgewiesen,

dass das Raumprogramm für ein vierzügiges Gymnasium innerhalb der vorhande-

nen Gebäudestrukturen  unter Hinzuziehung des ausbaubaren Dachgeschosses

realisierbar ist.

 

Der entsprechende Ausbau des Dachgeschosses ist zweckmäßig und wirtschaftlich,

da im Zuge der Schulraumsanierung ohnehin das Dach- und Geschosstragwerk er-

neuert werden muss.

 

 

Raumprogramm mit den wesentlichen Funktionszusammenhängen unter Benennung der nutzerspezifischen Erfordernisse:

Das Musterraumprogramm der Senatsverwaltung für ein 4-zügigen Gymnaium wird eingehalten.

 

 

Erste Prognose über die voraussichtliche Entwicklung der Mengen und Kosten:

Die Schülerzahlen sind an dem Schulstandort konstant. Im Schuljahr 2012/13 waren 682 Schüler in den Klassenstufen 7 bis 12 an der Luise-Henriette-Schule (07Y05).

 

 

 

Mengen:

Die Anzahl der Schüler bleibt konstant.

 

 

 

Notwendigkeit der Maßnahme:

Sicherung des Unterrichtes, insbesondere für die 1. Fremdsprache Französisch (Festlegung von SenBJW) an der Luise-Henriette-Schule (s. auch „Fachbedarf“).

 

 

Prüfung der Kosten:

Im Rahmen der baufachlichen Sicherung des Standortes wurden durch den Fachbreich FM notwendige Untersuchungen veranlasst. Die Ergebnisse in der Qualität einer VPU wurden zur weiteren Prüfung an die Abteilung VI der Senatsverwalrung für Stadtentwicklung und Umwelt übergeben. Mit Schreiben vom 11.02.2013 wurden die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 16,4 Mio € bestätigt (Anlage 1).

 

In Abstimmung mit SenBJW ist eine Aufnahme in der überbezirklichen Dringlichkeitsliste dringend geboten und wird von der zuständigen Senatsverwaltung vorgenommen.

 

Zur Abwendung von weiteren Schäden am Gebäude (Standsicherheit) wird in Abstimmung mit dem FM-Bereich des Bezirkes, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft einen Baubeginn schon in 2014 als dringend notwendig erachtet.

 

Die finanziellen Jahresraten sollen wie folgt geplant werden:

 

2014: 2,5 Mio €

2015: 4,0 Mio €

2016: 4,0 Mio €

2017: 3,0 Mio €

2018: 2,9 Mio €

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

Nach Inbetriebnahme des Gebäudes/ Fertigstellung der Baumaßnahmen entstehen keine zusätzlichen Einnahmen, personelle oder sächliche Verwaltungsausgaben. Die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln durch direkte maßnahmenbezogene Zuweisung.

 

 

 

 

 
 

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