Drucksache - 0548/XIX
Bahnflächen am Werdauer Weg
Der BVV-Beschluss zielt auf die Berücksichtigung von planungsrelevanten Zielsetzungen für das Bebauungsplanverfahren 7-36 (Werdauer Weg, Ortsteil Schöneberg). Hierzu gehören die Festsetzung des Plangebietes als Gewerbegebiet, der Lärmschutz für die Wohnbebauung in der Baumeisterstraße sowie die Prüfung der Sicherung einer Rad- und Fußwegeverbindung.
Das Bebauungsplanverfahren 7-36 wurde im Juni 2009 von der zuständigen Senatsverwaltung an sich gezogen (§ 7 Abs. 1 AGBauGB) und im selben Monat aufgestellt.
Der Bezirk vertrat die Ansicht, dass der Antrag auf Vorbescheid zu einem großflächigen Einzelhandelsunternehmen am Werdauer Weg aufgrund der geltenden eisenbahnrechtlichen Widmung versagt werden konnte. Die Senatsverwaltung forderte den Bezirk jedoch auf, einen Bebauungsplan aufzustellen, um die gesamtstädtischen Interessen zu vertreten, d.h. selbstständigen Einzelhandel hier auszuschließen (großflächig und Nahversorger) und lediglich untergeordneten produktionsbezogenen Einzelhandel zuzulassen. Da der Bezirk weder eine rechtliche noch inhaltliche Notwendigkeit für ein Bebauungsplanverfahren aufgrund der fehlenden Planungshoheit sah, kam er der Weisung nicht nach.
Insofern führt der Bezirk das Bebauungsplanverfahren nicht durch, sondern ist nur Träger öffentlicher Belange.
Um die im o.g. Antrag der SPD formulierten Ziele im Bebauungsplanverfahren 7-36 jedoch einfließen zu lassen, wurde die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit Schreiben vom 29. April 2013 um Berücksichtigung der städtebaulichen Hinweise gebeten.
Per Mail vom 10. Juni 2013 teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, II A 12 mit, dass - das Bebauungsplanverfahren 7-36 weiterhin von SenStadtUm II A bearbeitet wird, - die noch ausstehende Freistellung von Bahnbetriebszwecken für Teilflächen des Plangebietes bis dato einer Festsetzung des Bebauungsplanes 7-36 entgegensteht, - der Geltungsbereich des Bebauungsplanes bestandsorientiert als Gewerbegebiet gesichert werden soll, - eine zusätzliche Lärmbelastung für die Wohnbebauung an de Baumeisterstraße nicht zu erwarten ist, - eine Radwegeverbindung über die Fläche aufgrund der Eigentumsverhältnisse und des Höhenversatzes nicht geplant ist. Ein Geh- und Fahrrecht zugunsten der Allgemeinheit über die Flächen ist nicht vorgesehen.
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