Drucksache - 0337/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich an den Senat von Berlin zu wenden mit dem Ziel, eine zügige Umbennnung der Einemstraße über die Bezirksgrenzen hinweg zentral, einheitlich und durch den Senat zu erreichen, sofern bezüglich der Umbenennung der Einemstraße bis zum 30. September 2012 keine einvernehmliche Lösung zwischen den Bezirken Tempelhof-Schöneberg und Mitte erreicht werden kann.
Begründung: Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat sich seit Monaten bezüglich der Umbenennung positioniert, während der Bezirk Mitte nach wie vor keine Entscheidung getroffen hat.
Die Umbenennung nur eines Teils der Einemstraße ist nicht wünschenswert, ebenso wenig wie die Beibehaltung des Namens im Straßenbild.
Zur Beschleunigung der Umsetzung der Angelegenheit sollte dann der Senat eingeschaltet werden.
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