Drucksache - 0333/XIX  

 
 
Betreff: Ist der Träger Kaengoo in der Kinderbetreuung als Träger einer Kindertagesstätte für den Bezirk noch tragbar?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUDie Fraktion der CDU
Verfasser:Herr Sielaff, HaraldOlschewski, Ralf
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Beantwortung
22.08.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage

Wir fragen das Bezirksamt:             

 

1.      Wie stellt das Jugendamt sicher, dass Betreuungsverträge für die Kita des Trägers KAENGOO gGmbH in der Blohmstraße im besonderen sowie der bezirklichen Kitas im Allgemeinen entsprechend der rechtlichen Vorschriften abgeschlossen werden?

 

2.      Wie sieht das Bezirksamt die Feststellung durch die Kitaaufsicht, dass dauerhaft der Personalschlüssel unterschritten wurde und zu wenig ausgebildete Fachkräfte eingesetzt wurden?

 

3.      Gibt es rechtliche Möglichkeiten, zuviel gezahlte Gelder vom Träger zurück zu fordern, und wenn ja, wie hoch sind die zuviel gezahlten Gelder?

 

4.      Unterstützt das Jugendamt die Eltern dahingehend, widerrechtlich gezahlte Zusatzbeiträge den Eltern zurück zu erstatten?

 

5.      Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse vor, dass eingenommene Gelder des Trägers zweckentfremdend eingesetzt wurden bzw. nicht weitergeleitet wurden?

 

6.      Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse darüber vor, dass es durch einzelne Erzieher/innen körperliche Züchtigungen gegenüber den schutzbefohlenen Kindern gab? Wenn ja, wie beurteilen Sie die Strafanzeigen einiger Eltern?

 
 

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