Drucksache - 0313/XIX  

 
 
Betreff: des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin
über den Entwurf des Landschaftsplanes 7-L-3 Schöneberg-Mitte
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.06.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Vorberatung
27.08.2012 
7. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen erledigt   
24.09.2012 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen überwiesen   
22.10.2012 
9.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen erledigt   
Ausschuss für Stadtentwicklung Vorberatung
17.10.2012 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
24.10.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
7-L-3 Entwurf Urschrift Rechtsverordnung
7-L-3-4-5_BK_PL_3
L-Plan 7-L-3-Begründungstext
Kartenausschnitt mit Geltungsbereich 7-L- 3-4-5_
Beschlussempfehlung

Da der Text dem Büro der BVV nicht in elektronischer Form vorlag, entnehmen Sie bitte den Inhalt der Vorlage

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordentenversammlung:

 

Die BVV wolle beschließen:

 

 

Der vom Bezirksamt vorgelegte, nachfolgend genannte, Entwurf des Landschaftsplanes wird beschlossen.

 

 

A. Es wird beantragt, die nachstehende Vorlage gemäß § 12 BezVG in der Sitzung

    der Bezirksverordnetenversammlung am                    2012 zu behandeln.

 

B. 1.  Gegenstand der Vorlage:

             

              Entwurf des Landschaftsplanes 7-L-3 Schöneberg-Mitte

 

     2.              Beschlussentwurf:

 

              Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Landschaftsplan 7-L-3 Schöneberg-Mitte soll, welcher den im beiliegenden Kartenausschnitt durch eine geschlossene Linie gekennzeichneten Bereich umfasst, als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

Der Text der Rechtsverordnung ist dieser Vorlage als Entwurf beigefügt. 

 

     3.              Begründung:

             

              Das Ziel des Landschaftsplanes besteht darin, die Beeinträchtigungen des

Naturhaushaltes in den hochversiegelten und vegetationsarmen Innenstadtbereich nördlich des S-Bahn-Ringes und südlich der Großgörschenstraße, Pallasstraße, Nollendorfstraße und Fuggerstraße durch Festsetzen eines Biotopflächenfaktors (BFF) zu minimieren. Dabei setzt der BFF als Planungskennwert einen bestimmten Anteil naturhaushaltwirksamer Fläche pro Grundstück fest, um dadurch einen ökologischen Mindeststandard zu sichern und so einer weiteren Verschlechterung der ökologischen Situation entgegen zu wirken.

 

Einzelheiten über das Landschaftsplanverfahren sowie die planungsrechtlichen Grundlagen sind der in Kopie beigefügten Begründung zum Landschaftsplan zu entnehmen.

 

 

 

 

 

Rechtsgrundlagen

 

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin (Berliner Naturschutzgesetz) vom 3.11.2008 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetz vom 20.05.2011 (GVBl. S.209)

 

Bezirksverwaltungsgesetz i.d. Fassung vom 10.11.2011 (GVBl. S. 693)

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

 
 

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