Drucksache - 0311/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 20.06.2012 folgenden Beschluss:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in den Nachtstunden (22.00- 6.00 Uhr) im Straßenzug Kleiststraße – Bülowstraße, ab Ecke An der Urania bis Ecke Potsdamer Straße, Tempo 30 angeordnet wird.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Zuständig für die Anordnung einer Tempo 30 Strecke in dem genannten Straßenzug ist die Verkehrslenkung Berlin (VLB). Das Bezirksamt hat den Antrag der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg dorthin weitergeleitet. Das Bezirksamt hat hierzu folgende Mitteilung erhalten :
„Anträge zur Lärmminderung können gemäß § 45 Absatz 1, Satz 2, Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung nur die betroffenen Anwohner selbst stellen. Generell kann ein Recht zur Lärmminderung nur derjenige geltend machen, der in einer Straße wohnt, in der nach geltender Rechtslage die Lärmwerte der Lärmschutzrichtlinien überschritten hat. Da die BVV hier nicht Antragesberechtigter ist, sende ich Ihnen den Vorgang wieder zurück.“
Auch der nachträgliche Hinweis des Bezirksamtes an die VLB, dass es sich bei der Antragstellerin um eine unmittelbare Anwohnerin handelt, wurde von der VLB als nicht ausreichend angesehen. Es sein ein „Bürgerantrag“ mit vollem Namen und voller Adresse notwendig.“
Das Bezirksamt ist verwundert über die abschließende Mitteilung der VLB zu diesem Beschluss der BVV. Genau wie die BVV ist das Bezirksamt der Auffassung, dass Prüfaufträge für eine Geschwindigkeitsreduzierung durch einen Beschluss der BVV sehr wohl gestellt werden können. Ein Gespräch mit dem zuständigen Senator steht noch aus. Das Bezirksamt wird in dem zuständigen Ausschuss über die weitere Entwicklung berichten
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