Drucksache - 0254/XIX
Das Bezirksamt bittet, den folgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:
Der Internetauftritt des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg auf Berlin.de - Seiten ist weitgehend barrierefrei. Grundlage hierfür bilden die Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) bzw. die Umsetzung in Berliner Landesrecht durch das IT-Kompetenzzentrum der Senatsverwaltung für Inneres.
Das Web-Angebot berlin.de basiert auf dem Content-Management-System (CMS) Imperia. Das CMS Imperia ist ein Arbeitsmittel zur Erstellung gut zugänglicher, barrierefreier Webangebote und hält die Anforderungen zur Barrierefreiheit ein. Bei bezirklichen Auftritten außerhalb von berlin.de obliegt die Verantwortung für die Einhaltung der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung dem jeweiligen Betreiber der Internetseite.
Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist zurzeit damit befasst, eine Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV Berlin) nach dem Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung vorzubereiten. Diese Verordnung wird sich an der BITV 2.0 des Bundes orientieren und die Belange blinder, sehbehinderter, gehörloser, hör- sowie lern- und geistig behinderter Menschen berücksichtigen. Im Rahmen dieser Neufassung ist das Bestreben nach Barrierefreiheit der bezirklichen Internetseiten ein fortlaufender Prozess und der Bezirk steht aus diesem Grund im aktiven Dialog mit der Senatskanzlei.
Nachdem die Senatsverwaltung für Finanzen bereits einen Auftritt in leichter Sprache umgesetzt hat (http://www.berlin.de/sen/finanzen/de-plain/), wird unter Federführung der Senatskanzlei ein Rahmenvertrag zur Erstellung solcher Auftritte ausgeschrieben. Dem voraus muss eine genau Umfanganalyse der beteiligten Behörden gehen. Im Anschluss an dieser Erhebung wird ein entsprechender Rahmenvertrag ausgeschrieben. Die beteiligten Behörden können dann unter eigenständiger finanzieller Beteiligung auf diesen Vertrag zurückgreifen. Insbesondere für die Bezirksämter ist laut Senatskanzlei ein gemeinsames Vorgehen an dieser Stelle sehr sinnvoll (Inhaltsähnliche Seiten, Kostenteilung etc.).
Auch in Zukunft werden wir die Internetangebote weiter prüfen, anpassen und optimieren. Ebenso wird bei Weiterentwicklungen und Aktualisierungen des Internetauftrittes dieser Gesichtspunkt bei den Beteiligten präsent sein.
Ich bitte, den Beschluss als erledigt anzusehen.
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