Drucksache - 0150/XIX  

 
 
Betreff: Radfurten über die Martin-Luther-Straße an der Winterfeldtstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Verkehr und GrünflächenBezirksamt
Verfasser:Herr Krüger, DanielSchöttler, Angelika
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
25.04.2012 
8. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Erledigung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.08.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Beratung
24.09.2012 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen vertagt   
22.10.2012 
9.öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen vertagt   
26.11.2012 
10. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen vertagt   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 25.04.2012 folgenden Beschluss:

 

Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass im Zuge der Winterfeldtstraße im  Bereich der Kreuzung Martin-Luther-Straße Furten für den querenden Radverkehr eingerichtet werden.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und hat folgende Stellungnahme erhalten:

 

„Mit der Markierung einer Radfahrerfurt im Zuge der Winterfeldtstraße über die bevorrechtigte Martin-Luther-Straße würde dem Radfahrer ein Vorrang suggeriert werden, der nicht gegeben ist. Der Radfahrer, der im Zuge der Winterfeldtstraße die Martin-Luther-Straße quert, hat den bevorrechtigten Verkehr der Martin-Luther-Straße zu beachten. In Berlin werden deshalb Radfahrerfurten aus Verkehrssicherheitsgründen nur über Kreuzungen und Einmündungen hinweg aufgetragen, wenn eine Straße bevorrechtig ist (vgl.RP 310 ff VLB).

 

Die Verkehrslenkung Berlin kann daher dem Wunsch nach einer Markierung von Radfahrerfurten über die Martin-Luther-Straße nicht entsprechen.“

 

 
 

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