Drucksache - 0150/XIX
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 25.04.2012 folgenden Beschluss:
Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass im Zuge der Winterfeldtstraße im Bereich der Kreuzung Martin-Luther-Straße Furten für den querenden Radverkehr eingerichtet werden.
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und hat folgende Stellungnahme erhalten:
„Mit der Markierung einer Radfahrerfurt im Zuge der Winterfeldtstraße über die bevorrechtigte Martin-Luther-Straße würde dem Radfahrer ein Vorrang suggeriert werden, der nicht gegeben ist. Der Radfahrer, der im Zuge der Winterfeldtstraße die Martin-Luther-Straße quert, hat den bevorrechtigten Verkehr der Martin-Luther-Straße zu beachten. In Berlin werden deshalb Radfahrerfurten aus Verkehrssicherheitsgründen nur über Kreuzungen und Einmündungen hinweg aufgetragen, wenn eine Straße bevorrechtig ist (vgl.RP 310 ff VLB).
Die Verkehrslenkung Berlin kann daher dem Wunsch nach einer Markierung von Radfahrerfurten über die Martin-Luther-Straße nicht entsprechen.“
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