Drucksache - 0106/XIX  

 
 
Betreff: Konzept zur Personalmittelzuweisung entwickeln
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Frakt. SPD, CDUBezirksamt
  Schöttler, Angelika
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.03.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
02.04.2014 
36. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vertagt   
07.05.2014 
37. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat am 15.02.2012 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

        künftig von einer pauschalen Vorgabe zur Personaleinsparung in den Bezirken abgesehen wird,

        die Berechnung von Personalmitteln im Bezirksplafond nicht mehr auf der Ist-Basis des vorletzten Jahres erfolgt,

•      mit Bezirksvertretern/innen gemeinsam ein Konzept zur künftigen Zuweisung von Personalmitteln entwickelt wird, das Einwohnerstärke und –gewichtung (besondere Aufgaben) und definierte Sachverhalte (z.B. Senkung der Transferkosten) berücksichtigt.

Des Weiteren ist zu klären, wie nach der beschlossenen Auflösung des zentralen Stellenpools mit Personalüberhang der Bezirke umzugehen ist bzw. wie eine Finanzierung sichergestellt werden kann.“

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Das Bezirksamt bittet, den folgenden Bericht zum o.g. Beschluss zur Kenntnis zu nehmen:

 

  1. Personaleinsparungen und -zuweisungen

 

Pauschale Vorgaben zur Personaleinsparung sind in dieser Legislaturperiode nicht mehr vorgesehen. Der Personalabbau wird für die Bezirke auf der Grundlage der vom Senat vorgegebenen Zielzahl von 20.000 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) festgelegt. Gegenüber dem Personalbestand im Dezember 2011, der als Berechnungsgrundlage für die weitere Personalentwicklung dient, ist damit in den Bezirken ein Abbau von 1.450 VZÄ innerhalb der laufenden Legislaturperiode (bis 2016) erforderlich. Die Verteilung dieses abzubauenden Personals wurde in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bezirke vorgenommen. Diese Verteilung erfolgte unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen und wurde um Sondertatbestände bereinigt. 

 

Für den Bezirk Tempelhof-Schöneberg wurde der Bestand am 31.12.2011 mit 1714 VZÄ festgestellt. Aufgrund der vergleichsweise besonders ungünstigen Personalausstattung ist die Arbeitsgruppe zum Ergebnis gekommen, dass in den Bezirken Tempelhof-Schöneberg und Neukölln ein weiterer Abbau bis 2016 nicht erforderlich ist. Außeneinstellungen und damit auch die dauerhafte Übernahme von Auszubildenden sind im Rahmen der vorgegebenen Zielzahl wieder ohne Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen möglich.

 

 

Die VZÄ-Zielzahl wird von der Senatsverwaltung für Finanzen bei Veränderungen, die Einfluss auf den Personalbestand haben, angepasst. Dies ist z.B. bei Auf- oder Abschichtungen, wie dem Übergang der Schulsekretärinnen zur Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ab 2014, der Fall. Die kommunalen Beschäftigten in den Job-Centern wurden bei der Fortschreibung der Zielzahl durch die Senatsverwaltung für Finanzen ebenfalls nicht mehr berücksichtigt.

 

Zwischenzeitlich haben alle Bezirke, die Personal abbauen müssen, eine Vereinbarung mit der Senatsverwaltung für Finanzen über die Zeitschiene für den Abbau getroffen. Dabei sind die Abbauraten für einige Bezirke bis zum Jahr 2020 gestreckt worden.

 

Für die Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/2015 hat die Senatsverwaltung für Finanzen an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses folgendes mitgeteilt: „Für die Berechnung des Teilplafonds Personal 2014/2015 wurde daher nicht auf den Ist-Ausgaben 2012 aufgesetzt, sondern es wurde der Teilplafond Personal 2013 fortgeschrieben. Dabei wird eine jährliche Reduzierung um 1,3% vorgenommen, die die vorgesehene Absenkung der Personalausstattung der Bezirke auf 20.000 VZÄ widerspiegelt. Im Übrigen werden – analog dem üblichen Verfahren der Vorjahre – sämtliche fortschreibungsrelevanten Sachverhalte (wie z.B. Besoldungs- und Tarifanpassungen) mit den entsprechenden linearen Fortschreibungsfaktoren berücksichtigt.“

 

 

  1. Auflösung des zentralen Stellenpools

 

Im Zuge der Durchführung des Gesetzes zur Auflösung des Zentralen Personalüberhangmanagements (Stellenpoolauflösungsgesetz) wurden die noch im Personalüberhang befindlichen 1548 Dienstkräfte in die  verschiedenen Dienststellen des Landes Berlin versetzt. Von diesen Überhangkräften wurden 246 in die Bezirke, davon 15 in den Bezirk Tempelhof-Schöneberg versetzt. Dabei wurden die Dienstkräfte in der Regel in die Dienststellen versetzt, in denen sie am 31.12.2012 tätig waren. Die Personalkosten wurden im Jahr 2013 vom EZeP erstattet. Für 2014 und die Folgejahre sind die Personalkosten für diesen Personenkreis durch ein Unterkonto im Kapitel 3390 klar abgrenzbar. In der Zuweisung für den Haushalt 2014/2015 sind die Personalkosten für diese Überhangkräfte bereits in den Ansätzen enthalten. Die Differenz zu tatsächlichen Ist-Ausgaben werden im Wege der Basiskorrektur berücksichtigt. 

 

 
 

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