Drucksache - 0105/XIX  

 
 
Betreff: Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als stellvertretende Bürgerdeputierte gem § 24 Abs. 1 BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherinBezirksverordnetenvorsteherin
  Dittmeyer, Petra
Drucksache-Art:Vorlage der BV-VorsteherinVorlage der BV-Vorsteherin
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.02.2012 
5. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage der Vorsteherin

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 14

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 14.12.2011 wurde

 

 

Frau Uschi Friedrich

 

zur stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Bildung und Kultur gewählt.

 

Durch Verzicht auf das Amt als stellvertretende Bürgerdeputierte gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

 

Frau Friedrich hat den Verzicht mit Schreiben vom 11.02.2012, eingegangen im Büro der BVV am 13.02.2012 erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV).

 

Gem. § 25 (1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/ eines Bürgerdeputierten endet.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass

 

Frau Friedrich

 

mit sofortiger Wirkung nicht mehr stellvertretende Bürgerdeputierte ist.

 

 

 

                           

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