Drucksache - 1905/XVIII  

 
 
Betreff: Licht nicht nur am Ende des Tunnels
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
31.08.2011 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
23.11.2011 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
08.02.2012 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
14.03.2012 
3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 31.08.2011 folgenden Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, ob die Unterführung unter den Yorckbrücken mit Hilfe finanzieller Unterstützung der Stiftung „ Lebendige Stadt“ eine bessere Beleuchtung erhalten kann.“

Das Bezirksamt teilt mit:

Das Bezirksamt hat neben der intensiven Recherche zur Finanzierungsmöglichkeit für eine bessere Beleuchtung unter den Yorckbrücken auch Stellungnahmen von der für die öffentliche Beleuchtung zuständigen Stelle der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (X OB) und der für das Stadtbild zuständigen Abt. II der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eingeholt.

 

Voraussetzung für eine Finanzierung, die bis in Höhe von 25.000 € erfolgen kann, ist die Erstellung eines Planungsteams. Dazu gehören als Auftraggeber und Projektkoordinator der Baulastträger (i.d.R. die DB AG), da nur sie in die Infrastruktur der Bahnanlage eingreifen kann. Die örtlichen Handwerkskammern unterstützen gern die Handwerksleistungen und die Philips Deutschland  GmbH gibt entgegenkommend Angebote für die Beleuchtungskörper ab. Die Kommune, nach dem AzG in Berlin die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, erteilt die Aufträge und übernimmt u.a. die Überwachung der Aufträge. Die DB AG geht in diesem Zusammenhang eine Partnerschaft mit der jeweiligen Stadt ein und unterstützt derartige Beleuchtungen an Stahlkonstruktionsbrücken.

 

Nach Aussage der Abt. X der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung liegt die alleinige Verantwortung der nach den Vorgaben zur gesetzlichen Erfüllung der Ausleuchtung öffentlicher Straßen in ihrer Verantwortung. Für eine besondere, über die funktionale Beleuchtung hinausgehende Illumination muss der Bezirk dann gesonderte eigene Verträge abschließen.

Da jedoch derzeit über die Zuständigkeit bzw. Eigentümerfrage einiger der insgesamt 30 Brücken über der Yorckstraße diskutiert wird, empfiehlt die Abt. X, die Idee einer zusätzlichen Illumination erst nach geklärter Zuständigkeit für die Brückenanlagen aufzunehmen. Darüber hinaus wird darauf verwiesen über der Yorckstraße ca. 30 Brücken vorhanden sind, was die max. Förderhöhe von 25.000 € als wahrscheinlich nicht ausreichend erscheinen lässt.

Die Abt. II der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sieht in einer zusätzlichen Illumination die Möglichkeit einer Verbesserung des Stadtbildes und empfiehlt, ggf. an den jeweils ersten Brücken und in der Mitte der Strecke eine Optimierung der Ausleuchtung anzustreben.

 

Da die Fa. Philips Lightning am 19.10.2011 mit den zuständigen Verwaltungen im Bezirk zu einem Gespräch eingeladen wurde, kann eine abschließende Aussage über das Ergebnis der Prüfung bzw. konkrete Angaben zur Beantragung der Mittel erst im Anschluss des Gesprächs erfolgen.

 

Der Fachausschuss wird vom Bezirksamt über das Ergebnis informiert werden.

 

Berlin Tempelhof-Schöneberg, den 25.10.2011

 
 

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