Drucksache - 1903/XVIII  

 
 
Betreff: Generationenübergreifende Aktivitätsplätze für Tempelhof-Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Entscheidung
23.01.2012 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
31.08.2011 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
23.11.2011 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Geänderter Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 31.08.2011 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, mindestens einen geeigneten Standort im Bezirk für einen sog. generationsübergreifenden Aktivitätsplatz auszuwählen und so bald wie möglich anzulegen. Die Seniorenvertretung ist dabei mit einzubinden.

In die Prüfung der Standortauswahl sind unter Berücksichtigung der knappen Bezirksfinanzen die Schöneberger Schleif/Nord-Süd-Grünzug und die Marienfelder Großsiedlung einzubeziehen.

Das Prüfungsergebnis soll vor der Realisierung im Hauptausschuss vorgestellt werden.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Im Frühjahr diesen Jahres hat sich der Fachbereich Natur mit dem Stadtentwicklungsamt zum dem Thema generationsübergreifenden Aktivplätze in Verbindung gesetzt und um Klärung einer planungsrechtliche Ausweisung solcher Flächen gebeten.

 

Vom Stadtentwicklungsamt liegt hierzu folgende Stellungnahme vor:

„Nach den bisherigen Recherchen ist eine explizierte Festsetzung von Senio-renspielplätzen  in Berliner Bebauungsplänen bisher noch nicht erfolgt.

Grundsätzlich wird in § 9 Absatz 1, Nr. 5 respektive Nr. 15 BauBG die Festsetzung von Sport- und Spielplätzen in Bebauungsplänen geregelt. Die planungsrechtliche Ausweisung kann danach gemäß Planzeichenverordnung (PlanZV) für überwiegend versiegelte Flächen gemäß Nr. 4.2 „Flächen für Sport- und Spielzwecke“ oder bei einer Prägung der Flächen durch Vegetation nach Nr. 9 „Grünflächen“ erfolgen. Dabei ist im Bebauungsplan zu bestimmen, ob es sich um öffentliche oder private Grünflächen handelt.

 

 

Darüber hinaus kann für Flächen die besondere Zweckbestimmung der Grünflächen z.B. Sportplatz, Spielplatz oder Bolzplatz festgelegt werden.“

 

Auf Grundlage der vorliegenden Stellungnahme ist in Grünanlagen die Errichtung von generationsübergreifenden Aktivitätsplätzen planungsrechtlich möglich.

Als geeignete Standorte für Aktivplätze werden im Bezirk Tempelhof-Schöneberg  mehrere Grünanlagen angesehen. So können wegebegleitend in größeren Grünzügen Aktivflächen angelegt und mit geeigneten Angeboten versehen werden. Folgenden Grünanlagen bieten sich hierzu an:

 

Tempelhof:    Templerzeile; von der Götzstraße in Richtung Dauerkleingartenanlage

Mariendorf:    Im Bereich der Britzer Wiesen

Marienfelde:  Grünzug zwischen Hildburghauser Straße und Tirschenreuther Ring

                      (Hampelsche Baumschule)

                      Güteraußenring zwischen Motzner Straße und Freizeitpark Marienfelde

Schöneberg:  Bauvorhaben Torgauer Straße/Cherusker Straße

 

Bei dem Bauvorhaben Torgauer Straße/Cherusker Straße wird in die Entwurfsplanung das Anlegen eines generationsübergreifenden Aktivplatzes mit aufgenommen. Für alle weiteren Planungen stehen für die Umsetzung keine Mittel in der baulichen Unterhaltung zur Verfügung. Die Herrichtung der Flächen und die Ausstattung mit Angeboten kann in den einzelnen Anlagen schrittweise erfolgen und ist je nach Bedarf und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erweiterungsfähig.

 
 

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