Drucksache - 1717/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.02.2011 folgenden Beschluss:
Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen für die Schaffung einer vorgezogenen Wartelinie in der Manteuffelstraße, Fahrtrichtung Nord, vor der Einmündung Burchardstraße / Berlinickeplatz einzusetzen
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt und hat folgende Stellungnahme erhalten:
„Eine Wartelinie empfiehlt lediglich, bei rotem Licht dort zu warten. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Fußgänger könnten dies aber missverstehen und bei einem haltendem Fahrzeug darauf vertrauen, dass auch in den anderen Fahrstreifen angehalten wird. Dies kann zu neuen Gefährdungen führen.
Die Wartelinie vor der Rechtsabbiegefahrbahn Alt Tempelhof könnte zu dem alle Fahrzeuge dazu veranlassen, bei Rot bereits dort anzuhalten. Dies würde aber den Buslinienverkehr blockieren, der hier bei rot am Hauptknoten nach rechts abbiegen kann. Diese Behinderungen für den ÖPNV sind nicht vertretbar. Längerfristig ist geplant, durch eine verkehrsabhängige Steuerung der LZA Rückstaus über die Rechtsabbiegefahrbahn Alt Tempelhof hinaus zu verhindern. Eine Wartelinie werde ich nicht anordnen.“ |
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