Drucksache - 1687/XVIII  

 
 
Betreff: Kleine Instandsetzungen sofort durchführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Facility Management, Hochbau und LiegenschaftenBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.01.2011 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.02.2011 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

Das Bezirksamt bittet, den nachfolgenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die bestehenden organisatorischen und arbeitsrechtlichen Regelungen gewährleisten  Rahmenbedingungen, dass – entsprechend dem vorbezeichneten Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung – zwischen einer schriftlichen Mängelmeldung für kleine Instandsetzungsmaßnahmen an die Serviceeinheit Facility Management und der Mängelbeseitigung regelmäßig ein Zeitraum von 5 Arbeitstagen nicht überschritten wird.

 

In den bestehenden Servicevereinbarungen ist festgelegt, dass die Beauftragung zur Beseitigung von Schäden, Gefahrenquellen oder Havarien unverzüglich, spätestens jedoch am nächsten Arbeitstag zu erfolgen habe. Bei Schäden mit geringerer Dringlichkeitsstufe hat die Beauftragung zu deren Beseitigung innerhalb von zwei Arbeitstagen zu erfolgen.

Diese Service-Level sollen künftig auch bei den noch in der Verhandlung befindlichen Servicevereinbarungen zur Anwendung kommen.

 

Das in den Arbeitsanweisungen und –verträgen festgelegte Aufgabenspektrum der Hausmeister/innen wird im Rahmen der jeweils örtlich vorhandenen personellen Kapazitäten voll ausgeschöpft. So werden „kleine Instandsetzungsarbeiten“ – sofern die personellen und technischen Ressourcen örtlich vorhanden sind – von den Hausmeistern/Hausmeisterinnen vorgenommen.

 

Nach der Dienstanweisung für Schulhausmeister/Schulhausmeisterinnen vom 01.09.2007 gehört beispielsweise zu deren Aufgabe der Austausch von Strahlreglern (Mischdüsen). Je nach Vorliegen der handwerklichen Fähigkeiten werden auch weitergehende Reparaturen durchgeführt, um die Kosten für den Einsatz externer Unternehmen zu begrenzen.

 

Zu den Dienstpflichten der Schulhausmeister/Schulhausmeisterinnen gehört auch die Qualitätskontrolle der Reinigungsleistungen. In diesem Zusammenhang wurde vom Schulamt im November 2010 nochmals schriftlich auf das Erfordernis bzw. die Pflicht zur täglichen Kontrolle der Reinigungsleistungen und zur schriftlichen Dokumentation eventueller Mängel durch die Hausmeister/Hausmeisterinnen hingewiesen. Hierbei wurde die besondere hygienische Priorität der Sanitärbereiche hervorgehoben.

 

 

Sollten also Reinigungsmängel auftreten oder sollten Reparaturen erforderlich werden, die vom Schulhausmeister/von der Schulhausmeisterin nicht durchgeführt werden können, besteht die dienstliche Pflicht zur unverzüglichen Benachrichtigung der Serviceeinheit Facility Management. Von hier erfolgt dann die weitere Bearbeitung gemäß den vorbezeichneten Fristen.

 

 

 

 
 

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