Drucksache - 1685/XVIII  

 
 
Betreff: des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf 7-42 VE für das Grundstück Barbarossaplatz 4, Barbarossastraße 59-60 sowie für Teilflächen des Alice-Salomon-Parksim Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.12.2010 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
12.01.2011 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
7-42 VE - Anlage zur BA-Vorlage
Mitteilung zur Kenntnisnahme v. 14.12.10

Da der Text dem Büro der BVV nicht in elektronischer Form vorlag, entnehmen Sie bitten den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnisnahme der beigefügten Anlage

Das Bezirksamt bittet,

 

das vorgelegte Abwägungsergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit von 26.04.2010 bis 04.05.2010 statt.

 

Zum vorgestellten Bebauungsplanentwurf und zum städtebaulichen Konzept wurden für die verbindliche Bauleitplanung relevante Anregungen und Stellungnahmen von den Bürgern gegeben, die mit der jeweiligen Abwägung des Amtes für Planen, Genehmigen und Denkmalschutz der Anlage zu entnehmen sind.

 

Rechtsgrundlagen

 

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S: 2585)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 22. Oktober 2008 (GVBl. S. 292)

 

 

 
 

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