Drucksache - 1668/XVIII  

 
 
Betreff: Keine Gefährdung von Gymnasien durch die Hintertür
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
  Hapel, Dieter
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.12.2010 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule Vorberatung
01.02.2011 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.02.2011 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.05.2011 
54. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU v.07.12.10
Beschlussempfehlung Schule v. 01.02.11
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde das Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin schriftlich mitgeteilt und gleichzeitig um eine Stellungnahme von dort gebeten. Mit Schreiben vom 21.04.2011 teilt die Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Frau Claudia Zinke, dazu folgendes mit:

 

Sehr geehrter Herr Bezirksstadtrat,

 

der Beschluss der BVV Tempelhof-Schöneberg nimmt Bezug auf das neue Funktionsstellenkonzept.

 

Dieses wurde entwickelt, um die Funktionsstellen gerechter zu verteilen, nicht nur zwischen den Schularten, sondern vor allem in Abhängigkeit zur Größe der einzelnen Schule. So ist es durchaus richtig, dass die kleineren Schulen weniger Studiendirektoren zur Verfügung haben, zugleich aber erheblich mehr Oberstudienräte und Funktionen, die für besondere Aufgaben vergeben werden. So erhält ein kleines Gymnasium neben dem Schulleiter, einem Oberstudiendirektor, fünf Stellen für Studiendirektoren und mindestens sieben weitere Stellen und zudem sog. Funktionen, ein großes Gymnasium bis zu neun weitere Studiendirektoren.

Selbstverständlich ist es der einzelnen Schule freigestellt, zwei Studiendirektoren mit der Aufgabe der Oberstufenkoordination aus ihrem Gesamtkontingent zu betrauen.

 

Sie sehen, auch die kleineren Gymnasien erhalten mehr Funktionsstellen und Funktionen als früher, nur dass jetzt die Stellen für Oberstudienräte überwiegen. Hiermit wird ein vernünftiger Stellenkegel aufgebaut und mehr Kollegen haben die Chance, eine Funktionsstelle zu erhalten. Eine höhere Ausstattung großer Schulen mit weiteren Funktionsstellen wird den dort anfallenden zusätzlichen Leitungsaufgaben gerecht. Eine Gefährdung der Schulart Gymnasien kann in der längst überfälligen Umstrukturierung der Funktionsstellenausstattung der Schulen nicht gesehen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Claudia Zinke

 

 
 

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