Drucksache - 1665/XVIII  

 
 
Betreff: Verbesserten Lärmschutz für neue Grünanlagen prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndHapel, Dieter
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.12.2010 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.10.2011 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Grünflächen XIX.Wahlperiode Entscheidung
23.01.2012 
2. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Grünflächen mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob im Rahmen des entstehenden Nord-Süd- Grünzugs (Gleisdreieck bis Südkreuz), eine vegetative oder konventionelle Lärmschutzwand im Bereich zwischen Yorckstr. und Monumentenbrücke, entlang der S-Bahntrasse an der Bautzener Str. mit berücksichtigt werden kann.

– Schlussbericht -

 

 

Zur Errichtung einer Lärmschutzwand zum Schutz der geplanten öffentlichen Grünanlage im Bereich nördlich der Monumentenbrücke endlang der S-Bahn an der Bautzener Str. besteht kein rechtliches Erfordernis. Für Grünanlagen gibt es immissionsschutzrechtlich keine Abwehransprüche gegenüber Lärmimmissionen, die auf die Grünanlage einwirken.

 

Der Bau einer rechtlich nicht erforderlichen Lärmschutzwand führt zu einer Standarderhöhung der Grünanlage, die seitens des Rechnungshofes insbesondere im Bereich des Stadtumbauprogramms bemängelt werden kann. Der zusätzliche Mittelaufwand steht haushaltsrechtlich in keinem gerechtfertigten Verhältnis zum Nutzen.

 

Auch gestalterisch stellt eine Lärmschutzwand im Bereich des „Flaschenhalses“ eine Zäsur dar, die den angestrebten Erlebniszusammenhang dieses ehemaligen Bahngeländes aufheben würde.

 

Aus den genannten Gründen wird beim Bau der oben genannten Grünanlage keine Lärmschutzwand eingeplant.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen