Drucksache - 1632/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 13.4.2011 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, in dem o. g. Bereich von der vorgesehenen Nutzung als Kleingartengelände abzusehen und das Gelände statt dessen in seinem jetzigen naturbelassenen Zustand zu erhalten. Insbesondere soll das natürlich entstandene Feuchtbiotop geschützt werden.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Die Umsetzung des Bebauungsplanes, der eine Nutzung als Kleingärten und als öffentlichen Grün- und Erholungsanlage vorsieht, wird vorerst nicht weiter betrieben. Der Fachbereich Umwelt hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um Arten- und Naturschutzfunktion des Teiches untersuchen zu lassen. Daraus werden sich weitere Maßnahmen zum Schutz des Teiches und der angrenzenden Flächen ergeben. |
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