Drucksache - 1632/XVIII  

 
 
Betreff: Umnutzung des derzeit brach liegenden Geländes südlich und westlich der Interkulturellen Gärten in Lichtenrade/Marienfelde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.11.2010 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
24.01.2011 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr vertagt   
28.02.2011 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr vertagt   
28.03.2011 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.04.2011 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.06.2011 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung vom 31.03.2011
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 13.4.2011 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, in dem o. g. Bereich von der vorgesehenen Nutzung als Kleingartengelände abzusehen und das Gelände statt dessen in seinem jetzigen naturbelassenen Zustand zu erhalten. Insbesondere soll das natürlich entstandene Feuchtbiotop geschützt werden.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die Umsetzung des Bebauungsplanes, der eine Nutzung als Kleingärten und als öffentlichen Grün- und Erholungsanlage vorsieht, wird vorerst nicht weiter betrieben.

Der Fachbereich Umwelt hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um Arten- und Naturschutzfunktion des Teiches untersuchen zu lassen. Daraus werden sich weitere Maßnahmen zum Schutz des Teiches und der angrenzenden Flächen ergeben.

 
 

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