Drucksache - 1629/XVIII  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit auf Gehwegen gewährleisten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.11.2010 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
24.01.2011 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr vertagt   
28.02.2011 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr vertagt   
28.03.2011 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.04.2011 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.06.2011 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung vom 30.03.2011
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 13.04.2011 folgenden Beschluss:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zur Gewährleistung einer ausreichenden Verkehrssicherheit auf Gehwegen vorhandene Betonpoller durch geeignete Maßnahmen besser sichtbar zu gestalten und hervorzuheben.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt wird zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen alle Betonpoller auf Gehwegen hinsichtlich der Erkennbarkeit prüfen und in den Fällen, wo die Aufstellung auf der Gehbahn, also nicht im Ober- bzw. Unterstreifen erfolgt ist, derart ändern, dass geradlinig mindestens eine Durchgangsbreite von 1,50 m für den Fußgängerverkehr zur Verfügung gestellt werden kann.

Eine z.B. farbliche Änderung der Betonpoller ist weder finanziell möglich, noch dauerhaft umzusetzen. Allerdings wird das Bezirksamt zukünftig nur noch in Ausnahmefällen von der Aufstellung von niedrigen Betonpollern auf Gehwegen Gebrauch machen, um insbesondere die Belange der Sehbehinderten und Blinden stärker zu berücksichtigen.

 
 

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