Drucksache - 1621/XVIII  

 
 
Betreff: Von Kreuzung zu Kreuzung - Schulwegsicherung durch Tempo 30
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, Oliver 
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.11.2010 
48. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
24.01.2011 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr vertagt   
28.02.2011 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr vertagt   
28.03.2011 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
13.04.2011 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
22.06.2011 
55. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
31.08.2011 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung vom 30.03.2011
Mitteilung zur K enntnisnahme
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 13.04.2011 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen dass die durch „Tempo 30“ gesicherten Schulwegbereiche nicht länger nach starren Entfernungen zur jeweiligen Schule, sondern in Einzelfallentscheidung entsprechend den Sicherungserfordernissen des lokalen Straßenverkehrsbildes gestaltet werden. Die Zeitbegrenzung ist individuell und angemessen anzupassen.“

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um abschließende Kenntnisnahme mit:

 

Wie der BVV bereits mitgeteilt wurde, ist auch in diesem Fall für die Straßen überbezirklicher Bedeutung die Verkehrslenkung Berlin zuständig. Diese ist in diesem Sinne angeschrieben worden und teilt mit, dass grundsätzlich und bis auf wenige Ausnahmen ohne Einzelfallprüfung vor allen Schulen Tempo 30 innerhalb der jeweiligen Schulöffnungszeiten angeordnet wird. Die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden wurden stadtweit zu einem entsprechenden Vorgehen aufgerufen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich nicht um eine „Schulwegsicherung“, sondern um eine Sicherung der Schuleingänge.

Maßnahmen zur Sicherung der Schulwege werden unabhängig von diesen Tempo 30 – Regelungen im Rahmen von Einzelfallprüfungen unter Berücksichtigung der örtlichen Situation und der Hinweise der Schulen und Eltern angeordnet.

 
 

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