Drucksache - 1621/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 13.04.2011 folgenden Beschluss:
„Das Bezirksamt wird ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen dass die durch „Tempo 30“ gesicherten Schulwegbereiche nicht länger nach starren Entfernungen zur jeweiligen Schule, sondern in Einzelfallentscheidung entsprechend den Sicherungserfordernissen des lokalen Straßenverkehrsbildes gestaltet werden. Die Zeitbegrenzung ist individuell und angemessen anzupassen.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um abschließende Kenntnisnahme mit:
Wie der BVV bereits mitgeteilt wurde, ist auch in diesem Fall für die Straßen überbezirklicher Bedeutung die Verkehrslenkung Berlin zuständig. Diese ist in diesem Sinne angeschrieben worden und teilt mit, dass grundsätzlich und bis auf wenige Ausnahmen ohne Einzelfallprüfung vor allen Schulen Tempo 30 innerhalb der jeweiligen Schulöffnungszeiten angeordnet wird. Die bezirklichen Straßenverkehrsbehörden wurden stadtweit zu einem entsprechenden Vorgehen aufgerufen. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich nicht um eine „Schulwegsicherung“, sondern um eine Sicherung der Schuleingänge. Maßnahmen zur Sicherung der Schulwege werden unabhängig von diesen Tempo 30 – Regelungen im Rahmen von Einzelfallprüfungen unter Berücksichtigung der örtlichen Situation und der Hinweise der Schulen und Eltern angeordnet. |
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