Drucksache - 1605/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 27.10.2010 folgenden Beschluss:
„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass die in der Arnulfstraße bereits zwischen Manteuffelstraße und Alboinstraße existierende Tempo 30-Strecke in der Zeit von 22 bis 6 Uhr auf den Abschnitt zwischen Alboinstraße und Röblingstraße erweitert wird.“
Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und hat folgende Stellungnahme erhalten:
Anträge zur Lärmminderung durch Verkehrsmaßnahmen können alle betroffenen Anwohner bei der Verkehrslenkung Berlin stellen. Diese Anträge werden geprüft, wenn die Anwohner direkt an der Arnulfstraße wohnen, wobei die Postanschrift ausschlaggebend ist.
Bisher liegt der Verkehrslenkung Berlin (VLB) kein Antrag eines betroffenen Anwohners vor. Die Verkehrslenkung Berlin bittet deshalb um Verständnis, dass sie erst dann ein Lärmgutachten von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz anfordern kann, wenn dieser Fall eintritt. |
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