Drucksache - 1605/XVIII  

 
 
Betreff: Nächtliches Tempo 30 für die gesamte Arnulfstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
18.04.2011 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr (Sondersitzung) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.10.2010 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.02.2011 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme v. 25.01.11

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 27.10.2010 folgenden Beschluss:

 

„Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, bei den zuständigen Stellen darauf hinzuwirken, dass die in der Arnulfstraße bereits zwischen Manteuffelstraße und Alboinstraße existierende Tempo 30-Strecke in der Zeit von 22 bis 6 Uhr auf den Abschnitt zwischen Alboinstraße und Röblingstraße erweitert wird.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin (VLB) gewandt und hat folgende Stellungnahme erhalten:

 

Anträge zur Lärmminderung durch Verkehrsmaßnahmen können alle betroffenen Anwohner bei der Verkehrslenkung Berlin stellen. Diese Anträge werden geprüft, wenn die Anwohner direkt an der Arnulfstraße wohnen, wobei die Postanschrift ausschlaggebend ist.

 

Bisher liegt der Verkehrslenkung Berlin (VLB) kein Antrag eines betroffenen Anwohners vor. Die Verkehrslenkung Berlin bittet deshalb um Verständnis, dass sie erst dann ein Lärmgutachten von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz anfordern kann, wenn dieser Fall eintritt.

 
 

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