Drucksache - 1600/XVIII  

 
 
Betreff: Durchgangsverkehr durch die Eylauer und Bautzener Straße unterbinden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, Oliver 
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
27.10.2010 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.01.2011 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
28.03.2011 
44. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr vertagt   
23.05.2011 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr vertagt   
27.06.2011 
48. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
31.08.2011 
57. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.10.2010 folgenden Beschluss:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, selbst oder in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen Maßnahmen zur Unterbindung von Durchgangsverkehr durch die Eylauer und Bautzener Straße zu ergreifen.

             

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Dezember-Sitzung zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um abschließende Kenntnisnahme mit:

 

In der Bautzener Straße wurden als verkehrsberuhigende Maßnahme Schrägpark-plätze angeordnet.

 

Da die vorliegenden Beobachtungen des Fließverkehrs keine auffällige Zunahme des Durchgangsverkehrs durch die Eylauer- und Bautzener Straße zeigten, wurden weitere Maßnahmen in der Bautzener Straße zunächst für nicht erforderlich gehalten.

Ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, wird das Bezirksamt im Laufe des Halbjahres 2012 prüfen.

 
 

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