Drucksache - 1543/XVIII  

 
 
Betreff: Abgabe und Aufteilung von Grundstücksflächen
hier: ehemalige Werner-Stephan-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
01.09.2010 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
Ausschuss für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften Entscheidung
16.09.2010 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Facility Management, Hochbau und Liegenschaften zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kentnisnahme v. 24.08.10

Da der Text dem Büro der BVV nicht in elektronischer Form vorlag, entnehmen Sie bitte den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnisnahme der beigefügten Anlage

Das Bezirksamt teilt dazu folgendes mit:

 

Auf der Grundlage vorliegender Bezirksamtsbeschlüsse sowie Beschlüssen der Bezirksverordnetenversammlung haben die betroffenen Fachverwaltungen in ihrer Beratung am 31. März 2010 und mit Schreiben vom 03.Mai 2010 versucht, Einvernehmen über die Abgabe und Neuaufteilung ehemaliger Schulgrundstücke, u.a. auch über die Grundstücksfläche der ehemaligen Werner-Stephan-Oberschule, zu erreichen (siehe hierzu BA-Beschluss-Nr. 80/10 vom 09. März 2010).

 

Die Abteilungen Bauwesen sowie Bürgerdienste, Ordnungsaufgaben, Natur und Umwelt stimmten dem Zwischenbericht zu.

 

Für das Schulgrundstück der ehemaligen Werner-Stephan-Oberschule (Anlage Auszug Grundbuch und Flurkarte) wurde grundsätzlich auch mit der Abteilung Familie, Jugend, Sport und Quartiersmanagement über die Aufteilung folgende Einigung erzielt:

 

1.      orange Fläche (ca. 3.230 m²) Übernahme in das Fachvermögen Natur

2.      gelbe Fläche (ca. 58 m²) Übernahme in das Fachvermögen Tiefbau

3.      schwarze Fläche (ca. 1.300 m²) Übernahme in das Fachvermögen Sport

4.      blaue Fläche (ca. 8.435 m²) Abgabe an den Liegenschaftsfonds und Rückmietung für 3 Jahre.

 

Weiterhin sind bei den Verhandlungen mit dem Liegenschaftsfonds Berlin folgende Festlegungen umzusetzen:

 

1.      Die Grundstücksfläche für die Sportfläche wird den Erfordernissen auch für

die Feuerwehrzufahrt entsprechend gestaltet.

2.      Die notwendigen Kosten der Medientrennung zwischen Schulgebäude und

Sporthalle soll der künftige Investor tragen.

3.      Der MUR als Gebäude geht komplett zum Liegenschaftsfonds, d.h. auch auf den Teilflächen, die als Flächen in das Fachvermögen Sport übertragen werden (keine Anrechnung von buw-Kosten des MUR’s für Sport).

Der vollständige Abriss des MUR (auch auf dem zukünftigen Sporthallengrundstück) soll durch den Investor realisiert werden.

 

 
 

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