Drucksache - 1465/XVIII  

 
 
Betreff: VE B-Plan 7-42 – BV Barbarossaplatz – Teil 2
Städtebaulicher Vertrag und Erschließungsvertrag
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
09.06.2010 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.05.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Vorberatung
13.10.2010 
41. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
16.06.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.09.2010 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die BVV wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt bittet als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat am 27.10.2009 beschlossen für das Grundstück Barbarossastraße 4, Barbarossastraße 59-60  einen  vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 7-42 VE aufzustellen. Im Vorfeld hatte der Vorhabenträger mit Schreiben vom 10.07.2009 einen entsprechenden Antrag gestellt und sich in diesem Zusammenhang zur Übernahme aller verfahrensbedingten Kosten bereit und in der Lage erklärt und sich zur Umsetzung des Vorhabens verpflichtet.

 

Der im Zusammenhag mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesetzlich vorgeschriebene Durchführungsvertrag, der im Gegensatz zum städtebaulichen Vertrag neben der Kostenübernahme auch den vertraglichen Zeitraum zur Realisierung des Vorhabens regelt, wird parallel zum Bebauungsplanverfahren unter Berücksichtigung der Zielvorgaben der Fachämter ausgearbeitet und zur gegebener Zeit vor dem Festsetzungsbeschluss den Gremien zur Kenntnis gegeben. Der unterschriftsreife Durchführungsvertrag wird dem Stadtplanungsausschuss nach der öffentlichen Auslegung vorgestellt.

 

Die Vorgaben aus dem BVV-Beschluss Drucks. Nr. 1199/XVIII vom 28.10.2009 bezüglich

-          Durchführung eines Sozialplanverfahrens

-          Wohnumfeldverbesserungen durch Aufwertung der angrenzenden Parkanlage

-          Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft

-          Berücksichtigung der Bedingungen des KfW-Programms für Energie

-          Ausstattung der Dachflächen mit Kollektoren bzw. Photovoltaik-Anlagen

werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt und soweit technisch umsetzbar durch den o. g. Durchführungsvertrag sichergestellt.

 

 
 

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