Drucksache - 1465/XVIII
Das
Bezirksamt bittet als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bezirksamt hat am 27.10.2009 beschlossen für das Grundstück Barbarossastraße 4,
Barbarossastraße 59-60 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der
Bezeichnung 7-42 VE aufzustellen. Im Vorfeld hatte der Vorhabenträger mit
Schreiben vom 10.07.2009 einen entsprechenden Antrag gestellt und sich in
diesem Zusammenhang zur Übernahme aller verfahrensbedingten Kosten bereit und
in der Lage erklärt und sich zur Umsetzung des Vorhabens verpflichtet. Der
im Zusammenhag mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesetzlich
vorgeschriebene Durchführungsvertrag, der im Gegensatz zum städtebaulichen
Vertrag neben der Kostenübernahme auch den vertraglichen Zeitraum zur
Realisierung des Vorhabens regelt, wird parallel zum Bebauungsplanverfahren
unter Berücksichtigung der Zielvorgaben der Fachämter ausgearbeitet und zur
gegebener Zeit vor dem Festsetzungsbeschluss den Gremien zur Kenntnis gegeben.
Der unterschriftsreife Durchführungsvertrag wird dem Stadtplanungsausschuss
nach der öffentlichen Auslegung vorgestellt. Die Vorgaben aus dem BVV-Beschluss
Drucks. Nr. 1199/XVIII vom 28.10.2009 bezüglich -
Durchführung
eines Sozialplanverfahrens -
Wohnumfeldverbesserungen
durch Aufwertung der angrenzenden Parkanlage -
Ausgleichsmaßnahmen
für Eingriffe in Natur und Landschaft -
Berücksichtigung
der Bedingungen des KfW-Programms für Energie -
Ausstattung
der Dachflächen mit Kollektoren bzw. Photovoltaik-Anlagen werden
im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt und – soweit technisch umsetzbar – durch den o. g. Durchführungsvertrag sichergestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |