Drucksache - 1463/XVIII  

 
 
Betreff: LKW-Belastung auf dem Stadtring reduzieren - weiträumige Nord-Süd-Beschilderung ergänzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.05.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
28.06.2010 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
01.09.2010 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin      
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.09.2010 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 23.09.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 01.09.2010 folgenden Beschluss:

„Das Bezirksamt wird ersucht gegenüber den zuständigen Stellen eine Ergänzung der Nord-Süd-Richtungsbeschilderungen auf den Autobahnen anzuregen, die eine Führung der weiträumigen Verkehrsflüsse über den Berliner Außenring (A10) und eine Entlastung des Stadtrings A100 zum Ziel hat.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Der Beschluss wurde zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin/ Zentrale Straßenverkehrsbehörde mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Die Verkehrslenkung Berlin hat den Beschluss zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Straßenwesen in Brandenburg weitergeleitet. Mit Schreiben vom 06. September 2010 hat das Bezirksamt von dort die nachstehende Stellungnahme erhalten:

„Die Verkehrslenkung Berlin (VLB)/Zentrale Straßenverkehrsbehörde hat dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zur abschließenden Bearbeitung  übergeben.

Nach Rücksprache mit der VLB erhalten Sie zu dem Beschluss auf eine Ergänzung der Nord-Süd-Richtungsbeschilderung auf der A 10— Berliner Ring — zur Entlastung der A 100 diese Stellungnahme:

 Die Wegweisung auf der A 10 muss vom Grundprinzip folgende Anforderungen
erfüllen:

1.      Sie muss auf die wesentlichen Einstiegspunkte in die Bundeshauptstadt (Berlin Zentrum) und in die Landeshauptstadt des Landes Brandenburg (Potsdam-Zentrum) sowie zzt. auf die zwei Flughäfen (Tegel und Berlin-Schönefeld) hinweisen.

2. Sie muss mindestens die nächsten beiden Ausfahrtziele der nach außen führenden Autobahnen anzeigen (z. B. Prenzlau, Szczecin, Frankfurt (Oder), Dresden, Cottbus, Leipzig, Magdeburg, Hannover, Hamburg, Rostock).

3.      Es ist gemäß Regelwerk (Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen -RWBA) der nächste Knotenpunkt anzuzeigen.

4.      Alle o. g. Anforderungen sind mittels maximal vier Zielzeilen zu realisieren!

Diese Forderungen lassen sich nur realisieren, in dem ein neues Ziel zur Wegweisung immer erst dann hinzugefügt werden kann, wenn ein abgehendes Ziel weggefallen ist. Daraus wird ersichtlich, dass es z. B. nicht, wie vom Antragsteller gefordert, möglich ist, Ziele wie Hamburg oder Dresden um den gesamten Berliner Ring zu führen, wie wären sonst die anderen Anforderungen zu erfüllen.

Über diese echten „Zielkonflikte“ hinaus gibt es zwei weitere entscheidende Gründe für ein Beibehalten der bestehenden Lösung, das sind

a.      die enormen Kosten, die mit solchen Veränderungen auf einmal anfallen, denn es ist wegen der notwendigen Kontinuität der Wegweisung nicht möglich, schrittweise vorzugehen.

b.      die zu erreichenden Effekte in der Ära der Navigationsgeräte, denn Ortskundige richten sich kaum nach der Wegweisung und die „Einmalfahrer‘ haben in der Regel kürzeste‘ oder schnellste“ Strecke programmiert und richten sich danach.

Diese Antwort ist vom Grundsatz her mit der Verkehrslenkung Berlin abgestimmt, ich kann Ihnen leider keine für den Antragsteller günstigere Entscheidung mitteilen.“



 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen