Drucksache - 1463/XVIII
Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am
01.09.2010 folgenden Beschluss: „Das Bezirksamt wird ersucht gegenüber den
zuständigen Stellen eine Ergänzung der
Nord-Süd-Richtungsbeschilderungen auf den Autobahnen anzuregen, die eine
Führung der weiträumigen Verkehrsflüsse über den Berliner Außenring
(A10) und eine Entlastung des Stadtrings A100 zum Ziel hat.“ Das
Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Der Beschluss wurde zuständigkeitshalber an die
Verkehrslenkung Berlin/ Zentrale Straßenverkehrsbehörde mit der Bitte um
Stellungnahme weitergeleitet. Die Verkehrslenkung Berlin hat den Beschluss
zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Straßenwesen in Brandenburg
weitergeleitet. Mit Schreiben vom 06. September 2010 hat das Bezirksamt von
dort die nachstehende Stellungnahme erhalten: „Die Verkehrslenkung Berlin (VLB)/Zentrale
Straßenverkehrsbehörde hat dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg den
Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung zur abschließenden Bearbeitung übergeben. Nach Rücksprache mit der VLB erhalten Sie zu dem Beschluss
auf eine Ergänzung der Nord-Süd-Richtungsbeschilderung auf der A 10—
Berliner Ring — zur Entlastung der A 100 diese Stellungnahme: Die Wegweisung auf
der A 10 muss vom Grundprinzip folgende Anforderungen 1. Sie muss auf die wesentlichen
Einstiegspunkte in die Bundeshauptstadt (Berlin Zentrum) und in die
Landeshauptstadt des Landes Brandenburg (Potsdam-Zentrum) sowie zzt. auf die
zwei Flughäfen (Tegel und Berlin-Schönefeld) hinweisen. 2. Sie muss mindestens die nächsten beiden Ausfahrtziele der
nach außen führenden Autobahnen anzeigen (z. B. Prenzlau, Szczecin, Frankfurt
(Oder), Dresden, Cottbus, Leipzig, Magdeburg, Hannover, Hamburg, Rostock). 3. Es ist gemäß Regelwerk (Richtlinien
für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen -RWBA) der nächste Knotenpunkt
anzuzeigen. 4. Alle o. g. Anforderungen sind
mittels maximal vier Zielzeilen zu realisieren! Diese
Forderungen lassen sich nur realisieren, in dem ein neues Ziel zur Wegweisung
immer erst dann hinzugefügt werden kann, wenn ein abgehendes Ziel weggefallen
ist. Daraus wird ersichtlich, dass es z. B. nicht, wie vom Antragsteller
gefordert, möglich ist, Ziele wie Hamburg oder Dresden um den gesamten Berliner
Ring zu führen, wie wären sonst die anderen Anforderungen zu erfüllen. Über
diese echten „Zielkonflikte“ hinaus gibt es zwei weitere
entscheidende Gründe für ein Beibehalten der bestehenden Lösung, das sind a. die enormen Kosten, die mit solchen
Veränderungen auf einmal anfallen, denn es ist wegen der notwendigen
Kontinuität der Wegweisung nicht möglich, schrittweise vorzugehen. b. die zu erreichenden Effekte in der
Ära der Navigationsgeräte, denn Ortskundige richten sich kaum nach der
Wegweisung und die „Einmalfahrer‘ haben in der Regel
kürzeste‘ oder schnellste“ Strecke programmiert und richten sich
danach. Diese Antwort ist vom Grundsatz her mit der Verkehrslenkung
Berlin abgestimmt, ich kann Ihnen leider keine für den Antragsteller günstigere
Entscheidung mitteilen.“
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