Drucksache - 1462/XVIII
Das
Bezirksamt bittet als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen: Das
Bebauungsplanverfahren 7-42 VE für das Bauvorhaben am Barbarossaplatz wird
gemäß § 13a Baugesetzbuch (beschleunigtes Verfahren), d. h. ohne
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Trotz des beschleunigten
Verfahrens finden die Umweltbelange bei der Aufstellung des Bebauungsplanes
ihre Berücksichtigung. Für
die Bäume auf dem Privatgrundstück, die aufgrund der geplanten Neubebauung
gefällt werden, wird im Rahmen der Baumaßnahme gemäß Baumschutzverordnung eine
Baumbilanz durchgeführt und der Ausgleich durch den Fb Natur geregelt. Im
Bereich der öffentlichen Grünanlage wird es nach der derzeitigen Planung nur
noch zu drei Baumfällungen kommen. Diese sind allerdings notwendig, da die
Bäume sich im direkten Zugangsbereich der Feuerwehr befinden. Die technischen
Abstimmungen mit der Bauaufsicht – insbesondere beim Brandschutz –
sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Es wird derzeit untersucht, ob die
Entlüftung der Treppenhäuser bei einem Brandfall durch eine technische Maßnahme
(Rauchdruckausgleichssystem) gelöst werden kann. In diesem Falle wäre eine
Feuerwehrzufahrt zum südlichen Gebäudeteil und die damit verbundenen
Baumfällungen nicht mehr notwendig. |
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