Drucksache - 1450/XVIII  

 
 
Betreff: Prostitution im Kurfürstenkiez eindämmen - Informationskampagne starten
Status:öffentlichAktenzeichen:Zwischenbericht lag zum 15.12.2010 vor
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Frauen, Integration und QuartiersentwicklungBezirksamt
  Band, Ekkehard
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
19.05.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung Vorberatung
08.07.2010 
35. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung vertagt   
09.09.2010 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Frauen, Integration und Quartiersentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.09.2010 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.12.2010 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.01.2011 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung vom 14.09.2010
Beschlussempfehlung vom 14.09.2010
Mitteilung zur Kenntnisnahme v. 23.11.10
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste am 29.09. 2010 u. a. den Beschluss:

 

„… Darüber hinaus soll die Polizei durch das Bezirksamt gebeten werden verstärkt Kontrollen auf Alkohol am Steuer im Bereich rund um die Kurfürstenstraße durchzuführen.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu - als Zwischenbericht - mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion 4 – teilt hierzu mit:

 

„Verkehrsrechtliche Maßnahmen dienen der Erhöhung und dem Erhalt der Straßenverkehrssicherheit im öffentlichen Raum.

Über Art, Größe und Umfang von Verkehrskontrollen entscheidet die Berliner Polizei nach eigenem Ermessen und dem Vorliegen eines entsprechenden örtlichen Verkehrslagebildes. Hierbei bilden insbesondere die Analysen des Verkehrsunfall-geschehens und die Vorgaben für stadtweite aktuelle Verkehrsüberwachungen den Schwerpunkt.

Der angeführte Zusammenhang zwischen alkoholisierten Fahrzeugführern und der Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen kann aus polizeilicher Sicht nicht bestätigt werden und ist lediglich als gewünschte Behauptung anzusehen.

Zwar mag es hier durchaus umgangssprachliche Synonyme geben, dennoch können verkehrsrechtliche Maßnahmen aus ihrer rechtlichen Zweckbestimmung heraus nicht zur Beseitigung anders gearteter Problembereiche bemüht werden.

Mit den gewünschten polizeilichen Überwachungsmaßnahmen lassen sich die Begleiterscheinungen der Prostitution nicht beseitigen.“

 

 
 

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