Drucksache - 1450/XVIII
Die BVV fasste am 29.09. 2010 u. a. den Beschluss:
„… Darüber hinaus soll die Polizei durch das Bezirksamt gebeten werden verstärkt Kontrollen auf Alkohol am Steuer im Bereich rund um die Kurfürstenstraße durchzuführen.“
Das Bezirksamt teilt hierzu - als Zwischenbericht - mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:
Der Polizeipräsident in Berlin – Direktion 4 – teilt hierzu mit:
„Verkehrsrechtliche Maßnahmen dienen der Erhöhung und dem Erhalt der Straßenverkehrssicherheit im öffentlichen Raum. Über Art, Größe und Umfang von Verkehrskontrollen entscheidet die Berliner Polizei nach eigenem Ermessen und dem Vorliegen eines entsprechenden örtlichen Verkehrslagebildes. Hierbei bilden insbesondere die Analysen des Verkehrsunfall-geschehens und die Vorgaben für stadtweite aktuelle Verkehrsüberwachungen den Schwerpunkt. Der angeführte Zusammenhang zwischen alkoholisierten Fahrzeugführern und der Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen kann aus polizeilicher Sicht nicht bestätigt werden und ist lediglich als gewünschte Behauptung anzusehen. Zwar mag es hier durchaus umgangssprachliche Synonyme geben, dennoch können verkehrsrechtliche Maßnahmen aus ihrer rechtlichen Zweckbestimmung heraus nicht zur Beseitigung anders gearteter Problembereiche bemüht werden. Mit den gewünschten polizeilichen Überwachungsmaßnahmen lassen sich die Begleiterscheinungen der Prostitution nicht beseitigen.“
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