Drucksache - 1435/XVIII  

 
 
Betreff: Feststellung der vorzeitigen Beendigung des Amtes als Bürgerdeputierter gem § 24 Abs. 1 BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordnetenvorsteherBezirksverordnetenvorsteher
  Kotecki, Rainer
Drucksache-Art:Vorlage des BV-VorstehersVorlage des BV-Vorstehers
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
19.05.2010 
43. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage des Vorstehers

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 13

 

 

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin am 13.12.2006 wurde

 

 

Herr Hanno Hackfort

 

zum stellvertretenden Bürgerdeputierten für den Ausschuss für Bildung und Kultur gewählt.

 

Durch Verzicht auf das Amt als stellvertretender Bürgerdeputierter gem. § 24 Abs. 1 Buchstabe a) BezVG i.V.m. § 69 Abs. 1 GO BVV endet dieses Amt vorzeitig.

 

Herr Hackfort hat den Verzicht mit Schreiben vom 09.05.2010, eingegangen im Büro der BVV am 11.05.2010 erklärt. Der Verzicht kann nicht widerrufen werden (§ 25 (3) BezVG i.V.m. § 70 (3) GO BVV).

 

Gem. § 25 (1) i.V.m. § 70 (1) GO BVV trifft die Bezirksverordnetenversammlung die Feststellung, dass und zu welchem Zeitpunkt das Amt einer Bürgerdeputierten/eines Bürgerdeputierten endet.

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle feststellen, dass

 

Herr Hackfort

 

mit Ablauf des 19. Mai 2010 nicht mehr Bürgerdeputierter ist.

 

 
 

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