Drucksache - 1363/XVIII  

 
 
Betreff: Abschluss einer Servicevereinbarung gem. § 2 Abs.2 VGG
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
17.03.2010 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Das Luv Bürgerdienste hat mit der Abteilung Bauwesen, SE Facility Management für das Jahr 2010 eine Servicevereinbarung gem

 

Das Luv Bürgerdienste hat mit der Abteilung Bauwesen, SE Facility Management für das Jahr 2010 eine Servicevereinbarung gem. § 2 Abs. 2 VGG geschlossen.

 

Strategisches Ziel der Servicevereinbarung ist die Weiterentwicklung eines zentralen IT-Service. Die Servicevereinbarung richtet sich auf die internen Arbeitsbeziehungen des LuV und der SE, um einen möglichst effektiven und reibungslosen Ablauf bei auftretenden IT-Fragestellungen zu gewährleisten.

Des Weiteren wird durch die Abgabe einer A7 Beamtenstelle in die SE FM - Bereich IT- der Help Desk effektiv verstärkt, um den Anforderungen des LuV Bürgerdienste gerecht zu werden.

 

Die Servicevereinbarung liegt als Anlage anbei.

 

 
 

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