Ist
dem Bezirksamt bekannt, dass ein Mitglied der hiesigen
Schulaufsichtsbehörde an der Lindenhof-Schule Kinder „verhört“
hat?
Wie
lautet die gesetzliche Grundlage für die „Verhöre“, welchen
Inhalts waren diese, warum wurden diese durchgeführt, nach welchen
Kriterien wurden die Kinder ausgesucht und wurden vorher die Eltern
informiert?
Wieviel
Unterricht ist für die Kinder ausgefallen, wird dieser nachgeholt und wie
sind diese „Verhöre“ pädagogisch zu bewerten?
Ist
dem Schulamt bekannt, dass einige Kinder vor Angst geweint haben und ein
Kind sich sogar eingenässt hat?
Ist
dem Bezirksamt bekannt, dass der Schulleiter dieser Schule einen Schüler
im Februar als „Klugscheißer“ bezeichnet hat?
Wie
bewertet das Bezirksamt diese Vorgänge im Einzelnen?