Drucksache - 1320/XVIII
Die BVV
fasste auf ihrer Sitzung am 17.2.2010 folgenden Beschluss: „Das
Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat für eine umgehende Änderung des
Berliner Straßengesetzes mit dem Ziel einzusetzen, dass die Gehwege künftig
wieder bis auf die Platte von Schnee und Eis gereinigt werden müssen.“ Das
Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Die
zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz wurde
über den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von
Berlin unterrichtet und um entsprechende fachliche Stellungnahme gebeten. Der
Beschluss wurde mit dem Hinweis versehen, dass davon auszugehen sei, dass nicht
das Berliner Straßengesetz sondern das Straßenreinigungsgesetz gemeint sei. Mit
Schreiben vom 20.04.2010 teilte die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
Verbraucherschutz, Abteilung III B, hierzu folgendes mit: „Vielen Dank für die Übersendung des Beschlusses der
Bezirksverordnetenversammlung Ihres Bezirkes. Die Auswertung der Erfahrungen
durch den diesjährigen Winter haben ergeben, dass es Änderungen bei den
Winterdienstregelungen im StrReinG geben wird. Es werden hierbei auch die von
der Bezirksverordnetenversammlung Ihres Bezirkes erbetenen Änderungen geprüft.
Mittlerweile wird eine Vorlage mit dem Entwurf einer Novellierung des StrReinG
erarbeitet. Ob der in den Regelungen zum Winterdienst im StrReinG
enthaltene Begriff der Schnee- und Glättebekämpfung gegebenenfalls dazu
beigetragen hat, dass der Winterdienst auf den Gehwegen, selbst dort wo
Winterdienstfirmen tätig gewesen sind, nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde,
darf bezweifelt werden. Selbst wenn man den Begriff Schneeglättebekämpfung so
auslegen würde, dass der Schnee nicht geräumt oder beseitigt, sondern nur gestreut
werden müsste, ist es doch verwunderlich, weshalb dann nicht wenigstens
vernünftig mit abstumpfenden Mitteln gestreut bzw. öfters nachgestreut wurde. Der Begriff Schnee- und Glättebekämpfung bedeutet, dass die
Gefahren, die von Schnee und Glätte ausgehen, so bekämpft werden, dass danach
keine Gefahr mehr besteht. Schnee lässt sich nur wirkungsvoll bekämpfen, indem
er zur Seite geräumt wird. Glättebildung kann am wirkungsvollsten bekämpft
werden, wenn diese ausreichend abgestumpft wird. Eisbildungen, die eigentlich
nur entstehen können, wenn nicht rechtzeitig Schnee geräumt wurde, können nur
wirkungsvoll durch Abschlagen vom Gehweg bekämpft werden. Die derzeitigen Regeln zum Winterdienst haben die
winterdienstpflichtigen Grundstückseigentümer oder deren Beauftragte jedenfalls
nicht daran gehindert, den |
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