Drucksache - 1320/XVIII  

 
 
Betreff: Der nächste Winter kommt bestimmt!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.02.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.06.2010 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme 11.05.10

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 17.2.2010 folgenden Beschluss:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat für eine umgehende Änderung des Berliner Straßengesetzes mit dem Ziel einzusetzen, dass die Gehwege künftig wieder bis auf die Platte von Schnee und Eis gereinigt werden müssen.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz wurde über den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin unterrichtet und um entsprechende fachliche Stellungnahme gebeten. Der Beschluss wurde mit dem Hinweis versehen, dass davon auszugehen sei, dass nicht das Berliner Straßengesetz sondern das Straßenreinigungsgesetz gemeint sei.

Mit Schreiben vom 20.04.2010 teilte die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Abteilung III B, hierzu folgendes  mit:

„Vielen Dank für die Übersendung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Ihres Bezirkes. Die Auswertung der Erfahrungen durch den diesjährigen Winter haben ergeben, dass es Änderungen bei den Winterdienstregelungen im StrReinG geben wird. Es werden hierbei auch die von der Bezirksverordnetenversammlung Ihres Bezirkes erbetenen Änderungen geprüft. Mittlerweile wird eine Vorlage mit dem Entwurf einer Novellierung des StrReinG erarbeitet.

 

Ob der in den Regelungen zum Winterdienst im StrReinG enthaltene Begriff der Schnee- und Glättebekämpfung gegebenenfalls dazu beigetragen hat, dass der Winterdienst auf den Gehwegen, selbst dort wo Winterdienstfirmen tätig gewesen sind, nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde, darf bezweifelt werden. Selbst wenn man den Begriff Schneeglättebekämpfung so auslegen würde, dass der Schnee nicht geräumt oder beseitigt, sondern nur gestreut werden müsste, ist es doch verwunderlich, weshalb dann nicht wenigstens vernünftig mit abstumpfenden Mitteln gestreut bzw. öfters nachgestreut wurde.

 

Der Begriff Schnee- und Glättebekämpfung bedeutet, dass die Gefahren, die von Schnee und Glätte ausgehen, so bekämpft werden, dass danach keine Gefahr mehr besteht. Schnee lässt sich nur wirkungsvoll bekämpfen, indem er zur Seite geräumt wird. Glättebildung kann am wirkungsvollsten bekämpft werden, wenn diese ausreichend abgestumpft wird. Eisbildungen, die eigentlich nur entstehen können, wenn nicht rechtzeitig Schnee geräumt wurde, können nur wirkungsvoll durch Abschlagen vom Gehweg bekämpft werden.

 

Die derzeitigen Regeln zum Winterdienst haben die winterdienstpflichtigen Grundstückseigentümer oder deren Beauftragte jedenfalls nicht daran gehindert, den
Winterdienst ordnungsgemäß durchzuführen, so dass eine gefahrlose Benutzung der
Gehwege durch die Passanten möglich gewesen wäre.“

 

 
 

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