Drucksache - 1297/XVIII  

 
 
Betreff: Kontaktlehrer
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
20.01.2010 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.09.2010 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Außenstelle Tempelhof-Schöneberg – darum gebeten, sich dafür einzusetzen, dass an jeder Schule ein/e Kontaktlehrer/in für die Jugendhilfe benannt wird.

 

Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Außenstelle Tempelhof-Schöneberg – hat darauf wie folgt geantwortet:

 

...das Amt eines Kontaktlehrers/einer Kontaktlehrerin für die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt gibt es nicht.

 

In den Grundschulen ist amtlicherseits immer die Schulleitung Ansprechpartner, mitunter sind einzelne Pädagogen, Erzieher/innen oder Sozialarbeiter/innen benannt. Häufig übernehmen die Ambulanzlehrer/innen diese Aufgabe.

 

An den ehemaligen Hauptschulen, jetzt Sekundarschulen, werden dem Jugendamt namentlich Kolleginnen/Kollegen benannt. Diese sind Pädagogen oder kommen aus dem Bereich der Jugendsozialarbeit an Sekundarschulen. Die Namen der Ansprechpartner werden ständig aktualisiert.

 

Das Jugendamt stellt regelmäßig Listen mit den Ansprechpartnern für die jeweiligen Schulen im Bezirk zur Verfügung,.

 

 
 

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