Drucksache - 1266/XVIII
Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit: Seit dem 1. Februar 2008 bis einschließlich zum Ende des
Schuljahres 2012/2013 erhält jedes Gemeinschaftsschulprojekt im Rahmen des
Schulversuchs Pilotphase Gemeinschaftsschule zur Durchführung des Schulversuchs
jeweils ½ Vollzeitlehrerstelle (ein Schulverbund erhält für die zweite und jede
weitere Schule zusätzlich jeweils 0,25 VZE) sowie Fortbildungsmittel in Höhe
von jährlich zwischen 3.000 und 7.000 €. Eine ggf. erhöhte Sachmittelausstattung für die Durchführung
des Schulversuchs soll nach Vorgabe der Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung vom Schulträger bereitgestellt werden. Notwendige bauliche Veränderungen sollen grundsätzlich im
Rahmen der Möglichkeiten über den Schulträger erfolgen und können nach
Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung aus
dem Förderfonds unterstützt werden. Der Förderfonds des Landes Berlin umfasst
ein Volumen von 22 Mio. €. Mittel für räumliche und bauliche Vorhaben aus
dem Förderfonds werden auf Antrag und maßnahmebezogen durch die
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung bewilligt. Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin haben die
Peter-Paul-Rubens-Grundschule, die Prignitz-Schule, die Waldenburg-Oberschule
und die Luise-und-Wilhelm-Teske-Oberschule ihr grundsätzliches gemeinsames
Interesse an der Einrichtung einer Gemeinschaftsschule erklärt. Allerdings
liegen hierzu bislang lediglich von der Peter-Paul-Rubens-Grundschule und der
Prignitz-Schule schriftliche Willensbekundungen vor. Ein Antrag bei der Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung zur Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderfonds
kann erst dann gestellt werden, wenn alle Schulen dem Schulträger – nach
Beteiligung und Zustimmung der zu beteiligenden schulischen Gremien –
schriftlich ihre Bereitschaft zur Teilnahme an dem Schulversuch bestätigt haben. Über den Förderfonds hinaus gibt es nach Auskunft der
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung derzeit keine weiteren
Bundes- bzw. Landesmittel auf die speziell im Hinblick auf die Errichtung von
Gemeinschaftsschulen zurückgegriffen werden kann. Inwieweit Mittel aus anderen Sonderprogrammen wie z.B. UEP
für bauliche Maßnahmen an Gemeinschaftsschulen herangezogen werden können, muss
im Einzelfall und bezogen auf die örtlichen Gegebenheiten geprüft werden. |
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