Drucksache - 1243/XVIII
Das Bezirksamt bittet zur Kenntnis zu nehmen: Das Grundstück Marienfelder Allee 66/80, Kaiserallee 36/44 ist im Eigentum des Landes Berlin, Senator für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz. Die Gebäude liegen im Geltungsbereich des am 19.2.1958 festgesetzten Bebauungs-planes XIII-12. Dieser setzt die vorhandenen Gebäude per Baukörperausweisung, mit der zulässigen Anzahl der Vollgeschosse, wie im Bestand vorhanden, als Fläche für Wohnbauten fest. Die Gebäude Marienfelder Allee 66/80 sind als Denkmal eingetragen. Die Gebäude Beyrodtstraße 34/48A, 39/53c, Stegerwaldstraße 53/55, Welterpfad 41/51 sind im Eigentum einer privaten Gesellschaft und gehören nicht zum Gelände des Notaufnahmelagers. Diese Gebäude befinden sich jedoch ebenfalls im Geltungsbereich des B-Planes XIII-12. Der
Beschluss der BVV, für eine sozialverträgliche Nachnutzung des ehemaligen
Notaufnahmelager zu sorgen, ist dadurch gegeben, dass die Nachnutzung, bzw.
Weiternutzung der Gebäude zu Wohnzwecken planungsrechtlich gesichert ist und
somit nur solche Nutzungen zulässig sind, die mit der festgesetzten
Zweckbestimmung vereinbar sind. |
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