Drucksache - 1131/XVIII
Ein
Pflegestützpunktvertrag gemäß § 92c Abs. 1 SGB XI
1. zwischen den Trägern (Krankenkassen) und dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin und – als geschäftsführender Träger - die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie dem Träger der Koordinierungsstelle Rund ums Alter Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg als Beteiligter für den Pflegestützpunkt am Standort Reinhardtstr. 7, 12103 Berlin und 2. zwischen den Trägern (Krankenkassen) und dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin und dem Träger der Koordinierungsstelle Rund ums Alter Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg als Beteiligter für den Pflegestützpunkt am Standort Pallasstr. 25, 10781 Berlin Geschäftsführender Träger: AOK Berlin – die Gesundheitskasse Ist jeweils mit Wirkung vom 1.9.2009 unterschrieben worden. In diesen Verträgen tragen die Bezirke einerseits zwar keine finanzielle und Gewährleistungsverantwortung (keine „Verschiebebahnhöfe“), andererseits haben sie umfangreichen Kooperations- und Vernetzungswünsche zusätzlich zu leisten. Verantwortung tragen und Entscheidungen treffen letztlich die geschäftsführenden Träger Krankenkassen und Land Berlin. So waren die z.B. die Bezirke bei der Frage, wo die Pflegestützpunkte sein sollen, außen vor. Dies haben Senat und Kassen entschieden und den Bezirken mitgeteilt. Im Pflegestützpunktvertrag sind u.a. die Aufgaben der Pflegestützpunkte, ihre Finanzierung und Konzeption, die Bereitstellung und Qualifikation der Mitarbeiter/innen, Mindeststandards (u.a. bzgl. der Öffnungszeiten) sowie Kooperation mit den im Land zugelassenen und tätigen Pflegeeinrichtungen, Einbindung von Mitgliedern von Selbsthilfegruppen sowie ehrenamtlichen und sonstigen zum bürgerschaftlichen Engagement bereiten Personen und Organisationen geregelt. Gemäß § 3 Aufgaben, Absatz (5) arbeiten die einzelnen Pflegestützpunkte eng aufeinander abgestimmt zusammen, was sich auch durch eine gemeinsame Wahrnehmung der Sprechzeiten ausdrückt. Sie arbeiten darüber hinaus u.a. mit den Beratungsstellen der vertragsschließenden Pflege- und Krankenkassen und den Sozial-, Jugend- und Gesundheitsämtern zusammen. Als schwierig erweist sich jetzt schon die geringe Personalausstattung, die für eine Wahrnehmung der gemeinsamen Öffnungszeiten der beiden PSP im Bezirk, notwendige Hausbesuche als auch für die Weiterführung der bisherigen täglichen Öffnungszeiten in der (ehemaligen) Koordinierungsstelle nicht ausreicht. In dem Steuerungsgremium gemäß § 9 des Landesvertrages gemäß § 92 c Abs. 8 SGB XI, dessen Vorsitzender ein Mitarbeiter der AOK Gesundheitskasse ist, ist die Bezirksstadträtin Frau Dr. Klotz Mitglied. Bis 31.12.09 sollen 6 Kandidaten und 6 Vertreter für einen Fachbeirat vorgeschlagen werden, so dass der Fachbeirat erst Anfang 2010 einberufen werden kann. Für das Personal sind in dem Pflegestützpunkt Pallasstraße 2,5 und in der Reinhardtstraße 2,6 Vollzeitstellen vorhanden. Den Pflegestützpunkten wurden im Bezirk Tempelhof-Schöneberg sowohl die relevanten Ansprechpartner/innen benannt, außerdem wurden auch Gespräche über die konkreten Formen der Kooperation geführt, diese Gespräche und Abstimmungen sind noch nicht beendet. Das Bezirksamt verfolgt das Ziel, diese Kooperation zum Nutzen der Pflegbedürftigen und ihrer Angehörigen in den nächsten Monaten und Jahren zu intensivieren und auszubauen. Dafür förderlich wäre, den Pflegestützpunkt in das Rathaus Tempelhof zu verlegen, damit der Kontakt u.a. zum Sozialdienst, dem Fachbereich Rehabilitation und Pflege und nicht zuletzt der Seniorenbetreuung auf kurzem Wege erfolgen kann. Einem diesbezüglichen Antrag hat die BVV zunächst nicht zugestimmt, eine endgültige Entscheidung bleibt aber vor der noch im Dezember erwarteten Entscheidung zur Rathausgalerie abzuwarten. Landesrahmenvertrag sowie Pflegestützpunktvertrag befinden sich zur Information in der Anlage. |
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