Die Zielvereinbarung enthält nicht nur ein monetäres Einsparziel,
sondern Qualitätsstandards und –ziele für die Zielbereiche Kunden-,
Mitarbeiter- und Prozessorientierung. Das erste Mal wird die Senatsverwaltung
für Finanzen 10,27 Euro über dem Zuweisungssatz vorab dem Bereich Soziales für
Realisierung und Optimierung des Fallmanagements zur Verfügung stellen. Ein Abrechnungsverfahren für die gesamte
Zielvereinbarung wird unter der Beteiligung der Bezirke im Laufe des Jahres
2009 entwickelt und festgelegt werden. Bei steigenden Fallzahlen kann die
Erfüllung der Schlüsselzahl für die Fallbearbeitung von 1:75 + - 10 % nur
erreicht werden, wenn die für das Fallmanagement zugewiesenen Mittel direkt dem
Bereich zu Gute kommen und das entsprechende Personal finanziert wird. Bisher ist das monetäre Ziel –
Einsparung von 1 % im ersten Jahr und 2 % in Folgejahren, d.h., eine entsprechende
Minderung des über den gesamten Eingliederungshilfebereich errechneten
Bruttodurchschnittssatzes –
erreicht worden. Der Basiskorrekturbetrag
für die Abrechnung 2007 beträgt 162.862 Euro (vgl. Anlage). Für die
Haushaltsjahre 2010 bzw. 2011 werden der Abteilung Gesundheit und Soziales, dem
Bereich Soziales die jeweiligen Beträge X "ohne" Anrechnung auf
Budgetveränderungen und Ausgleichsmaßnahmen über die Managementliste als
Einzelzuschlag zur Verfügung gestellt. Werden die Ziele der Vereinbarung nicht
erreicht, so erbringt der Bereich Soziales den Kürzungsbetrag aus dem Budget
der Abteilung.