Drucksache - 1045/XVIII  

 
 
Betreff: Neufassung der Zielvereinbarung zwischen dem Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Geschäftsbereich Soziales und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und der Senatsverwaltung für Finanzen über das Fallmanagement im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem SGB XII in den bezirklichen Geschäftsbereichen Soziales.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Frau Dr. Klotz, SibyllBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.04.2009 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales und Jobcenter Entscheidung
25.06.2009 
24. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Jobcenter mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
MzK
Mittlg. z. Kenntnisnahme Zielvereinbarung

Die Zielvereinbarung enthält nicht nur ein monetäres Ein-sparziel, sondern Qualitätsstandards und –ziele für die Ziel-bereiche Kunden-, Mitarbeiter- und Prozessorientierung

 

Die Zielvereinbarung enthält nicht nur ein monetäres Ein­sparziel, sondern Qualitätsstandards und –ziele für die Ziel­bereiche Kunden-, Mitarbeiter- und Prozessorientierung. Das erste Mal wird die Senatsverwaltung für Finanzen 10,27 Euro über dem Zuweisungssatz vorab dem Bereich Soziales für Realisierung und Optimierung des Fallmanagements zur Verfügung stellen.  Ein Abrechnungsverfahren für die gesamte Zielvereinbarung wird unter der Beteiligung der Bezirke im Laufe des Jahres 2009 entwickelt und festgelegt werden. Bei steigenden Fallzahlen kann die Erfüllung der Schlüsselzahl für die Fallbearbeitung von 1:75 + - 10 % nur erreicht werden, wenn die für das Fallmanagement zugewiesenen Mittel direkt dem Bereich zu Gute kommen und das entsprechende Personal finanziert wird.   Bisher ist das monetäre Ziel – Einsparung von 1 % im ersten Jahr und 2 % in Folgejahren, d.h., eine entsprechende Minderung des über den gesamten Eingliederungshilfebereich errechneten Bruttodurch­schnittssatzes  – erreicht worden. Der Basiskorrekturbetrag für die Abrechnung 2007 beträgt 162.862 Euro (vgl. Anlage). Für die Haushaltsjahre 2010 bzw. 2011 werden der Abteilung Gesundheit und Soziales, dem Bereich Soziales die jeweiligen Beträge X "ohne" Anrechnung auf Budgetveränderungen und Ausgleichsmaßnahmen über die Managementliste als Einzelzuschlag zur Verfügung gestellt. Werden die Ziele der Vereinbarung nicht erreicht, so erbringt der Bereich Soziales den Kürzungsbetrag aus dem Budget der Abteilung.

 

 
 

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