Drucksache - 1027/XVIII
Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,
dass a) bei der Beplanung des ehemaligen
Tempelhofer Flughafengeländes darauf geachtet wird, dass hinreichende
Freiflächen für einen öffentlichen Grillplatz vorgehalten werden und b) bis dahin eine Zwischennutzung als
öffentlicher Grillplatz auf dem Gelände ermöglicht wird. Das
Bezirksamt wird ferner ersucht, schnellstmöglich im Benehmen mit den
zuständigen Stellen die Ausweisung eines öffentlichen Grillplatzes auf dem
ehemaligen Flughafengelände zu ermöglichen. Begründung: Auf die Drucksachen 0619/ XVIII, 1760/ XVII, 1390/ XVII wird verwiesen. Dass das ehemalige Flughafengelände die in der Mitteilung zur Kenntnisnahme des Bezirksamts zu Drs. 0619/ XVIII noch als fehlend bemängelten notwendigen Freiflächen bereithalten kann, kann hierbei als unstrittig vorausgesetzt werden. |
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