Wir fragen das Bezirksamt:
- Wie begründet das Bezirksamt
die Erteilung der Nutzungsuntersagung und Duldungsuntersagung gegenüber
den Betreibern von Wohnungsbordellen und deren Vermietern ohne die
Bezirksverordnetenversammlung vorab zu informieren?
- Inwiefern sieht das Bezirksamt
seine eigene Handlung im Einklang mit dem BVV-Beschluss Drucksache
0190/XVIII?
- Inwiefern entspricht das
Vorgehen des Bezirksamts gegen den Vermieter im hiesigen Fall dem
generellen Vorgehen des Bezirksamts in baurechtlich ähnlich gelagerten
Fällen?
- Welche Schritte hat das
Bezirksamt eingeleitet, um eine Berlin-einheitliche Regelung für den
Umgang mit bordellartigen Betrieben in Wohnungen in Wohn- und
Mischgebieten zu finden?