Drucksache - 1018/XVIII
Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 18.03.2009 beschlossen, dem
Anliegen des Bürgerbegehrens nicht zuzustimmen. Somit wird gem. § 46 Abs. 1
BezVG ein Bürgerentscheid durchgeführt. Das
Bezirksamt hat als Abstimmungstag den 07. Juni 2009 festgesetzt. Die
Zuständigkeit für die Vorbereitung, Organisation, Durchführung und
Nachbereitung liegt beim Bezirkswahlamt. Gem.
§ 46 Abs. 2 BezVG erhält jeder Abstimmungsberechtigte eine Information über den
Abstimmungstag (Abstimmungsbenachrichtigung), sowie eine amtliche Information,
in der die Argumente der Initiatoren und der Bezirksverordnetenversammlung im
gleichen Umfang darzulegen sind und in der auf weitere
Informationsmöglichkeiten hingewiesen wird. Die
Koordinierung, Gestaltung, Erstellung und den Versand übernimmt das
Bezirkswahlamt. |
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