Drucksache - 1017/XVIII  

 
 
Betreff: Änderung des Geltungsbereichs der Bebauungspläne 7-29, XI-231aa, XI-231ab
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:Mitteilung zur KenntnisnahmeMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.04.2009 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
13.05.2009 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
MzK

Änderung des Geltungsbereichs der Bebauungspläne

 

Änderung des Geltungsbereichs der Bebauungspläne

 

7-29 für die Grundstücke Torgauer Straße 12-15, Tempelhofer Weg 64 und Teilflächen der Torgauer Straße und der Grundstücke Torgauer Straße 11 A, 16-21, Tempelhofer Weg 8, 63 und Sachsendamm 87-89  im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg,

 

XI-231aa für die Grundstücke Tempelhofer Weg 65-70, Sachsendamm 88-89 (teilweise) und 90-92 sowie das nördlich anschließende Bahngelände im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg und

 

XI-231ab für das Gelände zwischen Naumannstraße, Tempelhofer Weg, Gotenstraße, Sachsendamm und der geplanten Straße in Verlängerung der Ausfahrt A 103 Sachsendamm sowie das nördlich anschließende Bahngelände im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg.

 

 

Begründung                Für die Erschließung des ehemaligen GASAG-Geländes ist eine neue Straßenverbindung als Verlängerung der Autobahnausfahrt Sachsendamm vorgesehen. Nach einem Durchstich wird die geplante Straße nördlich des Bahndammes direkt auf das Gelände führen. Nach der nunmehr konkretisierten Straßenplanung ist es erforderlich, ergänzende kurze Abschnitte des Tempelhofer Weges in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-29 einzubeziehen, um den Bau der Kreuzung rechtlich zu ermöglichen. Die angrenzenden Bebauungspläne XI-231aa und XI-231ab können nicht rechtzeitig abgeschlossen werden, um dieses zu gewährleisten. Aus stadtplanerischen Erwägungen besteht ferner das Erfordernis, eine dreieckige Fläche südlich des Tempelhofer Weges östlich der Erschließungsstraße als Straßenverkehrsfläche in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen, um hier einen Stadtplatz anlegen zu können

 

Darüber hinaus soll zur Arrondierung der geplanten Grünfläche südlich der Torgauer Straße eine dreieckige Fläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 7-29 einbezogen werden.

 

Nach der erforderlichen Geltungsbereicherweiterung umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 7-29 die Grundstücke Torgauer Straße 12-15, Tempelhofer Weg 64 und Teilflächen der Torgauer Straße und der Grundstücke Torgauer Straße 11 A, 16-21, Tempelhofer Weg 8, 63, 65-66 und Sachsendamm 87-89  im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Schöneberg.

 

Der reduzierte Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung XI-231 aa westlich der geplanten Erschließungsstraße umfasst nunmehr die Grundstücke Tempelhofer Weg 65-68 (teilweise), 69-70, Sachsendamm 88-89 (teilweise) und 90-92 sowie das nördlich anschließende Bahngelände.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes östlich der geplanten Erschließungsstraße mit der Bezeichnung XI-231 ab umfasst das Gelände zwischen Naumannstraße, Tempelhofer Weg, Gotenstraße, Sachsendamm und der geplanten Straße in Verlängerung der Ausfahrt A 103 Sachsendamm einschließlich des nördlich anschließenden Bahngeländes.

 

Seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurden gegen die Geltungsbereichsänderungen keine Einwände erhoben.

 

 

Rechtsgrundlagen      Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578) zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl 2006, S. 6), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.Oktober 2008 (GVBl. S. 292).

 
 

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