Drucksache - 0912/XVIII
Der Ausschuss empfiehlt der BVV: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: den mit beiliegender Bezirksamtsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-18 VE vom 18. Juni 2008 nebst Begründung und Abwägung sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-18 VE. |
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