Drucksache - 0912/XVIII  

 
 
Betreff: des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 des BezVG über die Festsetzung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-18 VE für das Grundstück Lichtenrader Damm 219/223 im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Lichtenrade
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtAusschuss für Stadtentwicklung
  Janke, Reinhard
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
21.01.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
11.02.2009 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.02.2009 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung
plan 21 - 2.c Festsetzungsbegründung 19.10.08
plan 21 - 3. BA-Vorlage Festsetzung
vorhabenbez. B`plan_Stand 14.06.08
Beschlussempfehlung

Da der Text dem Büro der BVV nicht in elektronischer Form vorlag, entnehmen Sie bitte den Inhalt der Vorlage zur Beschlussfassung der beigefügten Anlage

Der Ausschuss empfiehlt der BVV:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

den mit beiliegender Bezirksamtsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-18 VE vom 18. Juni 2008 nebst Begründung und Abwägung sowie den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-18 VE.

 

 
 

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