Drucksache - 0903/XVIII  

 
 
Betreff: Stationäre Rotlichtüberwachung BAB-Ausfahrt Tempelhofer Damm zur Unfallprävention
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
10.12.2008 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Vorberatung
26.01.2009 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Vorberatung
18.02.2009 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
15.07.2009 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung Um/Nat/Verk. 26.01.09
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Zu der Empfehlung der BVV hinsichtlich der Installation einer stationären Rotlichtüberwachungsanlage an der BAB-Ausfahrt Tempelhofer Damm (Rtg. Ost) hat der Polizeipräsident in Berlin mitgeteilt, dass sich an der genannten Örtlichkeit im Zeitraum der Jahre 2006 bis 2008 sechs Rotlichtunfälle ereignet haben. Ganz überwiegend unfallursächlich sind Fehlverhaltensweisen beim Abbiegen in den Tempelhofer Damm. Die Installation einer Rotlichtüberwachungsanlage an dieser Örtlichkeit würde keinen Einfluss auf die Verkehrssicherheit und Unfalllage haben.

 

Allerdings hat eine Unfallanalyse ergeben, dass sich auf dem Tempelhofer Damm in Fahrtrichtung „Platz der Luftbrücke“ an der Autobahnauffahrt in Richtung Neukölln im gleichen Zeitraum 33 Verkehrsunfälle wegen Rotlichtmissachtung ereignet haben. Die Straßenverkehrs-Unfallkommission prüft deshalb bereits mögliche Interventionsmöglichkeiten; ggf. kommt für diese Örtlichkeit die Installation einer Rotlichtüberwachungsanlage in Betracht.

 

Nach Abschluss der Prüfung wird das Bezirksamt berichten.

 

 

 

 
 

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