Drucksache - 0903/XVIII
Zu der
Empfehlung der BVV hinsichtlich der Installation einer stationären
Rotlichtüberwachungsanlage an der BAB-Ausfahrt Tempelhofer Damm (Rtg. Ost) hat
der Polizeipräsident in Berlin mitgeteilt, dass sich an der genannten
Örtlichkeit im Zeitraum der Jahre 2006 bis 2008 sechs Rotlichtunfälle ereignet
haben. Ganz überwiegend unfallursächlich sind Fehlverhaltensweisen beim
Abbiegen in den Tempelhofer Damm. Die Installation einer
Rotlichtüberwachungsanlage an dieser Örtlichkeit würde keinen Einfluss auf die
Verkehrssicherheit und Unfalllage haben. Allerdings
hat eine Unfallanalyse ergeben, dass sich auf dem Tempelhofer Damm in
Fahrtrichtung „Platz der Luftbrücke“ an der Autobahnauffahrt in
Richtung Neukölln im gleichen Zeitraum 33 Verkehrsunfälle wegen Rotlichtmissachtung
ereignet haben. Die Straßenverkehrs-Unfallkommission prüft deshalb bereits
mögliche Interventionsmöglichkeiten; ggf. kommt für diese Örtlichkeit die
Installation einer Rotlichtüberwachungsanlage in Betracht. Nach
Abschluss der Prüfung wird das Bezirksamt berichten. |
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