Drucksache - 0819/XVIII
Der Ausschuss empfiehlt der
Bezirksverordnetenversammlung: Die BVV wolle beschließen: Die BVV
fasste auf ihrer Sitzung am 19.1.2008 folgenden Beschluss: „Die
BVV ersucht das Bezirksamt für die kommenden Jahre nach Möglichkeiten zu
suchen, eine ausgeglichene Baumbilanz (Fällung = Neupflanzung) sicherzustellen
und hier einen Schwerpunkt der Arbeit des Grünflächenamtes zu setzten,
vorausgesetzt, die entsprechenden Mittel werden im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2010/2011 bei dem entsprechenden Titel eingestellt. Darüber
hinaus ist der BVV bis März 2009 zu
berichten, wie das Bezirksamt den zu erwartenden Verlust der weißblühenden Kastanie zu ersetzen gedenkt und mit welchem
zusätzlichen Finanzbedarf zu rechnen ist.“ Das
Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit: Im Rahmen
der Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2010/2011 konnten dem
Fachbereich Natur, über den bisherigen Ansatz hinaus, keine weiteren Mittel für
Straßenbaumpflanzungen zur Verfügung gestellt werden. Für das
Jahr 2010 können folgende Angaben gemacht werden. Bis zum 28. Februar werden
insgesamt 160 Straßenbäume gefällt.
Zusätzlich werden durch den Ausbau der B 96 weitere 34 Straßenbäume im
Zuge der Baumaßnahme entfernt. Insgesamt werden nach vorliegenden Ergebnissen
somit 194 Bäume gefällt. Als
Wertausgleich für die gefällten Bäume am Kirchhainer Damm werden in 2010 an
anderen Standorten im Bezirk 56 Straßenbäume neu gepflanzt. Eine Neuanpflanzung
von Straßenbäumen am Kirchhainer Damm
erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahme. Weitere Straßenbaumpflanzungen
können vom Fachbereich Natur bisher nicht durchgeführt werden, da die
erforderlichen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen. Ausgenommen hiervon
sind Spenden mit Zweckbestimmung. Für dieses Jahr liegt somit kein Ausgleich der Baumbilanz
vor. Ursache für
das Absterben von Straßenbäumen sind üblicherweise die Nachteile des Standorts
Straße selbst, wie: Stark eingeschränkter durchwurzelbarer Raum, Verdichtungen
im Wurzelbereich, Beeinträchtigungen durch Hundeurin, Schäden durch erhöhten
Streusalzeinsatz, Befall der ohnehin geschwächten Bäume durch holzzersetzende
Pilze. Aufgrund
des Befalls der weißblühenden Kastanien durch die Kastanien-Miniermotte gibt es
bisher keine Anhaltspunkte für ein erhöhtes Absterben der Bäume. Der prozentuale
Anteil von absterbenden Kastanien ist bisher nicht höher als der anderer
Straßenbaumarten. Während die
weißblühenden Kastanien ein überschaubares Problem darstellen, erwächst dem
Bezirk bei der Baumart Platane ein Problem, das die Grenzen der personellen und
finanziellen Leistungsfähigkeit des Fachbereiches Natur bei Weitem sprengt: Die
„Massaria-Krankheit“ an Platanen wurde 2009 flächendeckend im
gesamten Bezirk festgestellt. In einigen Straßenzügen sind komplett alle
Platanen befallen. Zahlreiche Astbrüche
und abgestorbene Äste, auch im Starkastbereich, wurden festgestellt. Der als
Schwächeparasit und „Astreinigerpilz“ bekannte Schlauchpilz
Splanchnonema platani tötet normalerweise nur kleine oder physiologisch stark
geschwächte Seitenäste ab. Aber nach heißen und trockenen Sommern können auch
Starkäste befallen und rasch zum Bruch gebracht werden. Dies ist im letzten
Jahr aufgetreten und wird uns nach Prognosen des Pflanzenschutzamtes auch im
laufenden Jahr beschäftigen. Innerhalb
weniger Monate nach Befall können selbst stärkere Äste abbrechen. Da der Befall
auf der Oberseite der Astansätze beginnt, ist er in den wenigsten Fällen bei
der normalen Baumkontrolle vom Boden aus zu erkennen. Um Schäden durch
herabfallende Äste im Vorfeld verhindern zu können, müssten alle Platanen im
3-4 monatigen Turnus zusätzlich mittels Hubarbeitsbühne kontrolliert werden. Wirksame
Gegenmaßnahmen sind nur: Ausschneiden sämtlicher befallenen Äste (soweit zum
Zeitpunkt der Bearbeitung erkennbar), drastische vorbeugende Rückschnitte
überlanger, nur am Ende belaubter Äste mit entsprechender Kronenanpassung.
Diese so genannten „Löwenschwanzäste“ werden bevorzugt vom Pilz
befallen und sind damit am stärksten bruchgefährdet. Allein
als Straßenbäume stehen bei uns im Bezirk 2.532 Platanen. In den Grünanlagen
stehen 386 Platanen. Der prognostizierte höhere Kontroll- und Schnittaufwand
ist weder mit eigenem Personal noch mit den zur Verfügung stehenden Unterhaltungsmitteln
leistbar. Die
einmalige Kontrolle einer Platane mittels Hubarbeitsbühne kostet ca. 15,-
€; bei 3 Kontrollen im Jahr also 45,- €/Baum. Bei 2.918 Platanen
fallen demnach zusätzliche Kontrollkosten in Höhe von rund 130.00,- € an.
Nach vorsichtiger Schätzung werden Schnittmaßnahmen bei ca. 30 % der Platanen
erforderlich. Je Baum werden die Kosten auf ca. 100,- € geschätzt. Bei
1.000 Platanen könnten zusätzliche Schnittkosten in Höhe von 100.000,- €
anfallen. Eine
Finanzierung dieser Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit sprengt die
bisher aufgewendeten und zur Verfügung stehenden Mittel für die
Straßenbaumunterhaltung. Der Fachbereich Natur sieht sich daher veranlasst für
die Wahrnehmung der Aufgabe Mittel, die ursprünglich für die Ersatzpflanzungen
vorgesehen waren, ( Kapitel 4720 Titel 52190) zu verwenden. |
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