Drucksache - 0819/XVIII  

 
 
Betreff: Ausgeglichene Baumbilanz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.09.2008 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt, Natur und Verkehr Entscheidung
27.10.2008 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
26.04.2010 
34. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur und Verkehr zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   
Hauptausschuss, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung Entscheidung
01.10.2008 
25.öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung vertagt   
05.11.2008 
26. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses, Verwaltungsreform, Gender und Geschäftsordnung      
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.11.2008 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksamt Vorberatung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
17.03.2010 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
BE HA
3. Version vom 09.03.2010
Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 09.03.2010
Mitteilung zur Kenntnisnahme vom 09.03.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung:

 

Die BVV wolle beschließen:

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 19.1.2008 folgenden Beschluss:

 

„Die BVV ersucht das Bezirksamt für die kommenden Jahre nach Möglichkeiten zu suchen, eine ausgeglichene Baumbilanz (Fällung = Neupflanzung) sicherzustellen und hier einen Schwerpunkt der Arbeit des Grünflächenamtes zu setzten, vorausgesetzt, die entsprechenden Mittel werden im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010/2011 bei dem entsprechenden Titel eingestellt. Darüber hinaus ist der BVV  bis März 2009 zu berichten, wie das Bezirksamt den zu erwartenden Verlust der weißblühenden  Kastanie zu ersetzen gedenkt und mit welchem zusätzlichen Finanzbedarf zu rechnen ist.“

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2010/2011 konnten dem Fachbereich Natur, über den bisherigen Ansatz hinaus, keine weiteren Mittel für Straßenbaumpflanzungen zur Verfügung gestellt werden.

 

Für das Jahr 2010 können folgende Angaben gemacht werden. Bis zum 28. Februar werden insgesamt 160 Straßenbäume gefällt.  Zusätzlich werden durch den Ausbau der B 96 weitere 34 Straßenbäume im Zuge der Baumaßnahme entfernt. Insgesamt werden nach vorliegenden Ergebnissen somit 194 Bäume gefällt.

 

Als Wertausgleich für die gefällten Bäume am Kirchhainer Damm werden in 2010 an anderen Standorten im Bezirk 56 Straßenbäume neu gepflanzt. Eine Neuanpflanzung von Straßenbäumen am  Kirchhainer Damm erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahme.

 

Weitere Straßenbaumpflanzungen können vom Fachbereich Natur bisher nicht durchgeführt werden, da die erforderlichen Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen. Ausgenommen hiervon sind Spenden mit Zweckbestimmung. Für dieses Jahr  liegt somit kein Ausgleich der Baumbilanz vor.

 

Ursache für das Absterben von Straßenbäumen sind üblicherweise die Nachteile des Standorts Straße selbst, wie: Stark eingeschränkter durchwurzelbarer Raum, Verdichtungen im Wurzelbereich, Beeinträchtigungen durch Hundeurin, Schäden durch erhöhten Streusalzeinsatz, Befall der ohnehin geschwächten Bäume durch holzzersetzende Pilze.

 

Aufgrund des Befalls der weißblühenden Kastanien durch die Kastanien-Miniermotte gibt es bisher keine Anhaltspunkte für ein erhöhtes Absterben der Bäume. Der prozentuale Anteil von absterbenden Kastanien ist bisher nicht höher als der anderer Straßenbaumarten.

 

Während die weißblühenden Kastanien ein überschaubares Problem darstellen, erwächst dem Bezirk bei der Baumart Platane ein Problem, das die Grenzen der personellen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Fachbereiches Natur  bei Weitem sprengt:

 

Die „Massaria-Krankheit“ an Platanen wurde 2009 flächendeckend im gesamten Bezirk festgestellt. In einigen Straßenzügen sind komplett alle Platanen befallen.  Zahlreiche Astbrüche und abgestorbene Äste, auch im Starkastbereich, wurden festgestellt.

 

Der als Schwächeparasit und „Astreinigerpilz“ bekannte Schlauchpilz Splanchnonema platani tötet normalerweise nur kleine oder physiologisch stark geschwächte Seitenäste ab. Aber nach heißen und trockenen Sommern können auch Starkäste befallen und rasch zum Bruch gebracht werden. Dies ist im letzten Jahr aufgetreten und wird uns nach Prognosen des Pflanzenschutzamtes auch im laufenden Jahr beschäftigen.

 

Innerhalb weniger Monate nach Befall können selbst stärkere Äste abbrechen. Da der Befall auf der Oberseite der Astansätze beginnt, ist er in den wenigsten Fällen bei der normalen Baumkontrolle vom Boden aus zu erkennen. Um Schäden durch herabfallende Äste im Vorfeld verhindern zu können, müssten alle Platanen im 3-4 monatigen Turnus zusätzlich mittels Hubarbeitsbühne kontrolliert werden.

 

Wirksame Gegenmaßnahmen sind nur: Ausschneiden sämtlicher befallenen Äste (soweit zum Zeitpunkt der Bearbeitung erkennbar), drastische vorbeugende Rückschnitte überlanger, nur am Ende belaubter Äste mit entsprechender Kronenanpassung. Diese so genannten „Löwenschwanzäste“ werden bevorzugt vom Pilz befallen und sind damit am stärksten bruchgefährdet.

 

Allein als Straßenbäume stehen bei uns im Bezirk 2.532 Platanen. In den Grünanlagen stehen 386 Platanen. Der prognostizierte höhere Kontroll- und Schnittaufwand ist weder mit eigenem Personal noch mit den zur Verfügung stehenden Unterhaltungsmitteln leistbar.

 

Die einmalige Kontrolle einer Platane mittels Hubarbeitsbühne kostet ca. 15,- €; bei 3 Kontrollen im Jahr also 45,- €/Baum. Bei 2.918 Platanen fallen demnach zusätzliche Kontrollkosten in Höhe von rund 130.00,- € an. Nach vorsichtiger Schätzung werden Schnittmaßnahmen bei ca. 30 % der Platanen erforderlich. Je Baum werden die Kosten auf ca. 100,- € geschätzt. Bei 1.000 Platanen könnten zusätzliche Schnittkosten in Höhe von 100.000,- € anfallen.

 

Eine Finanzierung dieser Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit sprengt die bisher aufgewendeten und zur Verfügung stehenden Mittel für die Straßenbaumunterhaltung. Der Fachbereich Natur sieht sich daher veranlasst für die Wahrnehmung der Aufgabe Mittel, die ursprünglich für die Ersatzpflanzungen vorgesehen waren, ( Kapitel 4720 Titel 52190) zu verwenden.

 
 

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