Drucksache - 0797/XVIII
Um die
beste Arbeit für und mit den Arbeitssuchenden zu ermöglichen und die beste
Grundlage für individuelle und nachhaltige Integrationswege zu bieten,
empfiehlt die Bezirksverordnetenversammlung dem Bezirksamt, sich mit den
anderen Bezirken und dem Senat bei der Neuordnung der Jobcenter darauf zu
verständigen, dass folgende Grundsätze erfüllt werden müssen: ●
Alle
Arbeitsuchenden erhalten eine individuelle, passgenaue Betreuung. Hilfe und
Angebote müssen zu den Menschen passen und nicht die Menschen für die Angebote
passend gemacht werden. ●
Für
eine individuelle Betreuung bedarf es der Gestaltungsfreiheit vor Ort und
flexibler Instrumente. Die Entscheidungsstrukturen sind daher dezentral zu
organisieren und zu vernetzen. Die bisherigen zentralen Vorgaben durch die
Arbeitsagentur berücksichtigen die individuellen Erfordernisse und regionalen
Unterschiede häufig zu wenig. ●
Personal-
und Budgethoheit werden weitgehend vor Ort wahrgenommen. Partnerkommune und
Arbeitsagentur agieren in ihren Entscheidungen auf Augenhöhe. ●
Die
Verknüpfung von arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Ansätzen bei der Betreuung
von arbeitsuchenden Menschen hat sich bewährt und muss beibehalten werden. ●
Möglichst
viele Leistungen und Hilfen nach dem SGB II werden aus einer Hand und aus einem
Guss gewährleistet – ein Zurück zum Lauf von Amt zu Amt muss vermieden
werden. Für unvermeidliche Schnittstellen, z. B. zwischen JobCenter und Jugend-
oder Wohnhilfe, werden Verfahren zur möglichst reibungslosen Überwindung
eingeführt bzw. schon vorhandene und bewährte Strukturen beibehalten. ●
Bundeseinheitliches
Leistungsrecht und Qualitätstandards sind fest zu schreiben. ●
Zugang
von ALG-II-EmpfängerInnen zu überregionaler bzw. bundesweiter Vermittlung und
bundesweites Benchmarking sind zu sichern. ●
Zusätzliche
finanzielle Belastungen und Risiken für die Bezirke sowie für das Land Berlin
sind zu vermeiden. ●
Eine
rechtlich einwandfreie Lösung ist zu schaffen. Die notwendigen gesetzlichen
Veränderungen sind möglichst schnell vorzunehmen. Über die Entwicklung eines
solchen Konzepts ist der BVV zu berichten. |
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