Drucksache - 0797/XVIII  

 
 
Betreff: Vergabe von Sondermitteln der Bezirksverordnetenversammlung - KiezOase
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Soziales und JobcenterAusschuss für Soziales und Jobcenter
  Nürnberger, Ingo
Drucksache-Art:Dringliche BeschlussempfehlungDringliche Beschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.07.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin (offen)     
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung

Sachverhalt

Um die beste Arbeit für und mit den Arbeitssuchenden zu ermöglichen und die beste Grundlage für individuelle und nachhaltige Integrationswege zu bieten, empfiehlt die Bezirksverordnetenversammlung dem Bezirksamt, sich mit den anderen Bezirken und dem Sen

 

Um die beste Arbeit für und mit den Arbeitssuchenden zu ermöglichen und die beste Grundlage für individuelle und nachhaltige Integrationswege zu bieten, empfiehlt die Bezirksverordnetenversammlung dem Bezirksamt, sich mit den anderen Bezirken und dem Senat bei der Neuordnung der Jobcenter darauf zu verständigen, dass folgende Grundsätze erfüllt werden müssen:

 

         Alle Arbeitsuchenden erhalten eine individuelle, passgenaue Betreuung. Hilfe und Angebote müssen zu den Menschen passen und nicht die Menschen für die Angebote passend gemacht werden.

         Für eine individuelle Betreuung bedarf es der Gestaltungsfreiheit vor Ort und flexibler Instrumente. Die Entscheidungsstrukturen sind daher dezentral zu organisieren und zu vernetzen. Die bisherigen zentralen Vorgaben durch die Arbeitsagentur berücksichtigen die individuellen Erfordernisse und regionalen Unterschiede häufig  zu wenig.

         Personal- und Budgethoheit werden weitgehend vor Ort wahrgenommen. Partnerkommune und Arbeitsagentur agieren in ihren Entscheidungen auf Augenhöhe.

         Die Verknüpfung von arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Ansätzen bei der Betreuung von arbeitsuchenden Menschen hat sich bewährt und muss beibehalten werden.

         Möglichst viele Leistungen und Hilfen nach dem SGB II werden aus einer Hand und aus einem Guss gewährleistet – ein Zurück zum Lauf von Amt zu Amt muss vermieden werden. Für unvermeidliche Schnittstellen, z. B. zwischen JobCenter und Jugend- oder Wohnhilfe, werden Verfahren zur möglichst reibungslosen Überwindung eingeführt bzw. schon vorhandene und bewährte Strukturen beibehalten.

         Bundeseinheitliches Leistungsrecht und Qualitätstandards sind fest zu schreiben.

         Zugang von ALG-II-EmpfängerInnen zu überregionaler bzw. bundesweiter Vermittlung und bundesweites Benchmarking sind zu sichern.

         Zusätzliche finanzielle Belastungen und Risiken für die Bezirke sowie für das Land Berlin sind zu vermeiden.

         Eine rechtlich einwandfreie Lösung ist zu schaffen. Die notwendigen gesetzlichen Veränderungen sind möglichst schnell vorzunehmen.

 

Über die Entwicklung eines solchen Konzepts ist der BVV zu berichten.

 
 

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