Drucksache - 0790/XVIII  

 
 
Betreff: Sportunterricht am Rückert-Gymnasium
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der CDUBezirksamt
Verfasser:Herr Hapel, DieterBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.07.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin (offen)     
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
21.01.2009 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme v. 16.12.08

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt teilt zu der o.g. Drucksache folgendes mit:

 

Die Rückert-Oberschule bildet einen Doppelstandort mit der benachbarten Sternberg-Grundschule. Beiden Schulen steht ein Hallenteil zur Verfügung. Am Standort der Sternberg-Grundschule wurden im Zuge der Betriebserlaubnis für die Ganztagsbetreuung auch die Nutzungszeiten der Sporthallen geprüft.

 

Dabei stellte sich heraus, dass die Oberschule zusätzlich Hallenzeiten der Grundschule genutzt hatte und daraus Einschränkungen für die räumliche Ausstattung des Ganztagsbetriebes der Grundschule entstanden wären.

 

Unter Einbeziehung der Schulaufsicht und des Schulträgers wurde am 10. Juli 2008 folgende Regelung einvernehmlich vereinbart:

 

Die Grundschule nutzt am Dienstag und Donnerstag zwischen 13.40 Uhr und 15.15 Uhr die Sporthalle sowie am Montag, Mittwoch und Freitag zwischen 13.00 und 16.00 Uhr die Aula.

 

Die Oberschule nutzt am Montag, Mittwoch und Freitag zwischen 13.40 und 15.15 Uhr die Sporthalle sowie am Dienstag und Donnerstag zwischen 13.00 und 16.00 Uhr die Aula.

 

Mit dieser Regelung wird sowohl den Ansprüchen des Ganztagsbetriebes als auch der Absicherung des Sportunterrichtes Rechnung getragen; die Versorgung mit Sportunterricht, wie im Rahmenlehrplan vorgesehen, ist damit gesichert.

 

Die Stundenplangestaltung obliegt uneingeschränkt den jeweiligen Schulleitungen.

 

Diese Regelung gilt zunächst für das Schuljahr 2008/2009 und wurde von allen Beteiligten schriftlich bestätigt.

 

Im 1. Quartal 2009 wird es eine gemeinsame Begehung des gesamten Schulstandortes durch den Schulträger, die Schulaufsicht und den beiden Schulen geben, um alle Räume nach Musterraumprogramm zu überprüfen und eine eindeutige Zuordnung zu treffen.

 
 

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