Drucksache - 0784/XVIII
des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg
von Berlin über den Beschluss der BVV (Drucks. Nr. 0784/XVIII) vom 16.7.2008 betr.: “Keine Megaspielhallen im Bezirk” Die BVV
fasste auf ihrer Sitzung am 16.7.2008 folgenden Beschluss (Drucks.Nr.
0784/XVIII): “Die
Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, welche
ordnungs- und baurechtlichen Instrumente dem Bezirk zur Verfügung stehen, um
die Errichtung von Großspielhallen und sonstigen Vergnügungsstätten
insbesondere in Gewerbegebieten sowie die örtliche Massierung von Spielhallen
und sonstigen Vergnügungsstätten insbesondere im Verlauf von Hauptverkehrs- und
Einkaufsstraßen zu unterbinden. Dem Ausschuss für Stadtplanung ist bis 30.
November 2008 über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. Im
konkreten Einzelfall möge das Bezirksamt alle ordnungs- und baurechtlich zur
Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um überdimensionierte
Vergnügungsstätten sowie die örtliche Massierung von Vergnügungsstätten zu
unterbinden. Weiterhin
möge sich das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen für eine Konkretisierung
der einschlägigen Rechtsnormen einsetzen, um mögliche Umgehungstatbestände
auszuräumen, die der Intension einer verträglichen Gewerbeentwicklung
entgegenstehen.” Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme
mit: Entsprechend dem Absatz 1 des Beschlusses wurde dem
Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtplanung mit Datum vom 19.11.2008 ein
schriftlicher Bericht über ordnungs- und baurechtliche Instrumente zur
Steuerung von Spielhallenansiedlungen zugesandt, dieser wurde in der
Ausschusssitzung am 11.2.2009 beraten. In dem Bericht ist die Planungs- und Gewerberechtslage
bezüglich Spielhallen sowohl in genereller Hinsicht als auch bezogen auf den
konkreten Einzelfall (Nahmitzer Damm 31,.OT Marienfelde) umfassend dargelegt. Angesichts dieser Rechtslage wurde mit Datum vom 12.2.2009
die Baugenehmigung erteilt, wie auch bereits dem Ausschuss für Stadtplanung in
seiner Sitzung am 11.2.2009 mitgeteilt wurde (Bericht der Verwaltung, Nr. 11).
Das Vorhaben ist im Bau. Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt
anzusehen. |
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