Drucksache - 0784/XVIII  

 
 
Betreff: Keine Megaspielhallen im Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion GRÜNEBezirksamt
Verfasser:Herr Krömer, BerndBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
16.07.2008 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin (offen)     
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
29.04.2009 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtplanung Entscheidung
13.05.2009 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung vertagt   
10.06.2009 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Änderungsantrag
Mitteilung zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin

über den Beschluss der BVV (Drucks. Nr. 0784/XVIII) vom 16.7.2008 betr.: “Keine Megaspielhallen im Bezirk”

 

Die BVV fasste auf ihrer Sitzung am 16.7.2008 folgenden Beschluss (Drucks.Nr. 0784/XVIII):

 

“Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt zu prüfen, welche ordnungs- und baurechtlichen Instrumente dem Bezirk zur Verfügung stehen, um die Errichtung von Großspielhallen und sonstigen Vergnügungsstätten insbesondere in Gewerbegebieten sowie die örtliche Massierung von Spielhallen und sonstigen Vergnügungsstätten insbesondere im Verlauf von Hauptverkehrs- und Einkaufsstraßen zu unterbinden. Dem Ausschuss für Stadtplanung ist bis 30. November 2008 über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

 

Im konkreten Einzelfall möge das Bezirksamt alle ordnungs- und baurechtlich zur Verfügung stehenden Instrumente nutzen, um überdimensionierte Vergnügungsstätten sowie die örtliche Massierung von Vergnügungsstätten zu unterbinden.

 

Weiterhin möge sich das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen für eine Konkretisierung der einschlägigen Rechtsnormen einsetzen, um mögliche Umgehungstatbestände auszuräumen, die der Intension einer verträglichen Gewerbeentwicklung entgegenstehen.”

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu mit der Bitte um Kenntnisnahme mit:

 

 

Entsprechend dem Absatz 1 des Beschlusses wurde dem Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtplanung mit Datum vom 19.11.2008 ein schriftlicher Bericht über ordnungs- und baurechtliche Instrumente zur Steuerung von Spielhallenansiedlungen zugesandt, dieser wurde in der Ausschusssitzung am 11.2.2009 beraten.

 

In dem Bericht ist die Planungs- und Gewerberechtslage bezüglich Spielhallen sowohl in genereller Hinsicht als auch bezogen auf den konkreten Einzelfall (Nahmitzer Damm 31,.OT Marienfelde) umfassend dargelegt.

 

 

Angesichts dieser Rechtslage wurde mit Datum vom 12.2.2009 die Baugenehmigung erteilt, wie auch bereits dem Ausschuss für Stadtplanung in seiner Sitzung am 11.2.2009 mitgeteilt wurde (Bericht der Verwaltung, Nr. 11). Das Vorhaben ist im Bau.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.

 

 
 

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