Drucksache - 0743/XVIII
Das
Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung gewandt und hat mit Schreiben vom 19.09.2008 folgende
Stellungnahme erhalten: “Obwohl
die Straßenbahn noch bis Anfang der 60er Jahre im Lichtenrader Damm verkehrte, hat
sich nach ihrer Einstellung die Frage einer Wiederinbetriebnahme nicht
gestellt. Auch aus heutiger Sicht wird es schwer, mit der Stadtentwicklung im
Bereich Lichtenrader Damm eine Straßenbahnplanung zu begründen. Eine
Straßenbahnstrecke im Lichtenrader Damm ist nicht als Planungsmaßnahme bis 2015
im Stadtentwicklungsplan Verkehr enthalten. Die neue Verkehrsprognose 2025, die
zurzeit erarbeitet wird, enthält keine Planung für eine Straßenbahn im
Lichtenrader Damm. Grundsätzlich
ist es jedoch vorstellbar, in der Mittellage des Lichtenrader Dammes wieder
eine Straßenbahn zu führen. Allerdings
stellt sich die Frage, ob ein Inselbetrieb angestrebt werden oder die
Neubaustrecke besser an das vorhandene bzw. geplante Netz angebunden werden
sollte. Außerdem ist offen, wo die Neubaustrecke ihren Endpunkt finden würde. Aus Sicht
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hätte ein Inselbetrieb nur als
eigenwirtschaftlicher Betrieb eine Realisierungschance. Vor einer
Netzerweiterung durch den Lichtenrader Damm müsste der Lückenschluss zur
vorhandenen Straßenbahnstrecke im Sterndamm (Verlängerung der Strecke Sterndamm
zum U-Bahnhof Zwickauer Damm und weiter in Richtung S-Bahn Buckower Chaussee)
hergestellt werden. Die optionalen Straßenbahnplanungen in Richtung S-Bahnhof
Buckower Chaussee haben durch die Vorsorgemaßnahmen für eine Straßenbahn beim
Bau der Massantebrücke eine gewisse Verbindlichkeit bekommen. Es kann jedoch
erst nach Fertigstellung der Verkehrsprognose 2025 geprüft werden, ob ihre
Realisierung bis 2025 wirtschaftlich begründbar sein wird. In diesem
Zusammenhang wäre auch die Überprüfung einer Straßenbahnverbindung vom
Sterndamm zum S-Bahnhof Lichtenrade möglich. Als
Endpunkt für eine Straßenbahn im Lichtenrader Damm würde sich der S-Bahnhof
Lichtenrade anbieten. Allerdings wird sich die Situation um den S-Bahnhof beim
Bau der Dresdener Bahn erheblich verändern, sodass es schwierig werden könnte,
die erforderlichen Freiflächen für die notwendige Straßenbahnendstelle zu
finden. Die
Unwägbarkeiten der Wiederinbetriebnahme einer Straßenbahn im Lichtenrader Damm
sind demnach zurzeit sehr hoch. Aus der Stadtentwicklung ist keine
Dringlichkeit für eine Straßenbahn im Lichtenrader Damm ableitbar. Die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kann daher dieser Planungsvorstellung
keine Priorität beimessen, obwohl Straßenbahnen dem Umweltverbund zugehören und
sie im Betrieb im Hinblick auf ihre CO2-Bilanz tatsächlich die
bessere Alternative zur Busbedienung darstellen.” |
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