Drucksache - 0743/XVIII  

 
 
Betreff: Prüfen, ob Inbetriebnahme der Straßenbahn in Lichtenrade möglich ist
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Fraktion der SPDBezirksamt
Verfasser:Herr Schworck, OliverBand, Ekkehard
Drucksache-Art:AntragMitteilung zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
18.06.2008 
20. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksamt Entscheidung
Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin Entscheidung
19.11.2008 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Änderungsantrag
MzK

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gewandt und hat mit Schreiben vom 19.09.2008 folgende Stellungnahme erhalten:

 

“Obwohl die Straßenbahn noch bis Anfang der 60er Jahre im Lichtenrader Damm verkehrte, hat sich nach ihrer Einstellung die Frage einer Wiederinbetriebnahme nicht gestellt. Auch aus heutiger Sicht wird es schwer, mit der Stadtentwicklung im Bereich Lichtenrader Damm eine Straßenbahnplanung zu begründen. Eine Straßenbahnstrecke im Lichtenrader Damm ist nicht als Planungsmaßnahme bis 2015 im Stadtentwicklungsplan Verkehr enthalten. Die neue Verkehrsprognose 2025, die zurzeit erarbeitet wird, enthält keine Planung für eine Straßenbahn im Lichtenrader Damm.

Grundsätzlich ist es jedoch vorstellbar, in der Mittellage des Lichtenrader Dammes wieder eine Straßenbahn zu führen.

 

Allerdings stellt sich die Frage, ob ein Inselbetrieb angestrebt werden oder die Neubaustrecke besser an das vorhandene bzw. geplante Netz angebunden werden sollte. Außerdem ist offen, wo die Neubaustrecke ihren Endpunkt finden würde.

 

Aus Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hätte ein Inselbetrieb nur als eigenwirtschaftlicher Betrieb eine Realisierungschance. Vor einer Netzerweiterung durch den Lichtenrader Damm müsste der Lückenschluss zur vorhandenen Straßenbahnstrecke im Sterndamm (Verlängerung der Strecke Sterndamm zum U-Bahnhof Zwickauer Damm und weiter in Richtung S-Bahn Buckower Chaussee) hergestellt werden. Die optionalen Straßenbahnplanungen in Richtung S-Bahnhof Buckower Chaussee haben durch die Vorsorgemaßnahmen für eine Straßenbahn beim Bau der Massantebrücke eine gewisse Verbindlichkeit bekommen. Es kann jedoch erst nach Fertigstellung der Verkehrsprognose 2025 geprüft werden, ob ihre Realisierung bis 2025 wirtschaftlich begründbar sein wird. In diesem Zusammenhang wäre auch die Überprüfung einer Straßenbahnverbindung vom Sterndamm zum S-Bahnhof Lichtenrade möglich.

 

 

 

Als Endpunkt für eine Straßenbahn im Lichtenrader Damm würde sich der S-Bahnhof Lichtenrade anbieten. Allerdings wird sich die Situation um den S-Bahnhof beim Bau der Dresdener Bahn erheblich verändern, sodass es schwierig werden könnte, die erforderlichen Freiflächen für die notwendige Straßenbahnendstelle zu finden.

 

Die Unwägbarkeiten der Wiederinbetriebnahme einer Straßenbahn im Lichtenrader Damm sind demnach zurzeit sehr hoch. Aus der Stadtentwicklung ist keine Dringlichkeit für eine Straßenbahn im Lichtenrader Damm ableitbar. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung kann daher dieser Planungsvorstellung keine Priorität beimessen, obwohl Straßenbahnen dem Umweltverbund zugehören und sie im Betrieb im Hinblick auf ihre CO2-Bilanz tatsächlich die bessere Alternative zur Busbedienung darstellen.”

 

 

 
 

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