Das
Bezirksamt hat sich zuständigkeitshalber an die Verkehrslenkung Berlin gewandt
und hat mit Schreiben vom 12.09.2008 folgende Stellungnahme erhalten.
An der oben
genannten Lichtsignalanlage, die im Dezember 2003 erneuert wurde, sind die
Freigabezeiten für die beiden Fahrtrichtungen der Kolonnenstraße zeitlich
versetzt. Diese Schaltung ergibt sich einerseits aus der
Koordinierungsbedingung mit der benachbarten Anlage an der Leberstraße,
andererseits aber zwingend aus einem anderen Grund: Für den Individualverkehr
in Richtung Hauptstraße sowie den linksabbiegenden Verkehr in die Feurigstraße
steht nur ein gemeinsamer Fahrstreifen zur Verfügung. Damit die Linksabbieger
fahren können, muss deshalb in dieser Zeit auch der Geradeausverkehr
freigegeben werden, während der Gegenverkehr Rot hat. Damit sind die Grünzeiten
für die Fußgänger zeitlich versetzt, sie ermöglichen die Querung in der einen
Richtung mit nur kurzer Wartezeit auf der Mittelinsel, in der anderen Richtung
muss allerdings auf den nächsten Umlauf gewartet werden. Eine gemeinsame
Grünzeit über beide Fahrbahnen würde eine zusätzliche eigene Phase erfordern.
Dazu müssten die heute bestehenden Freigabezeiten für den Fahrverkehr, wozu
auch ein Sondersignal für den Bus gehört, so stark gekürzt werden, dass selbst
das heutige reduzierte Verkehrsaufkommen nicht mehr zu bewältigen wäre.